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§ 17 - Nachweisverordnung (NachwV)

neugefasst durch B. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 2374, aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-3 Umweltschutz
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§ 17 Handhabung der Begleitscheine



(1) Bei Annahme der Abfälle übergibt der Abfallbeförderer dem Abfallerzeuger die Ausfertigung 1 (weiß) der Begleitscheine als Beleg für dessen Nachweisbuch, nachdem er die ordnungsgemäße Beförderung versichert und die erforderlichen Ergänzungen vorgenommen hat. Die Ausfertigungen 2 bis 6 hat der Abfallbeförderer während des Beförderungsvorgangs mitzuführen und dem Abfallentsorger bei Übergabe der Abfälle auszuhändigen sowie auf Verlangen den zur Überwachung und Kontrolle Befugten vorzulegen.

(2) Spätestens zehn Arbeitstage nach Annahme der Abfälle vom Abfallbeförderer übergibt oder übersendet der Abfallentsorger die Ausfertigungen 2 (rosa) und 3 (blau) der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde als Beleg über die Annahme der Abfälle; die Ausfertigung 4 (gelb) übergibt oder übersendet er dem Abfallbeförderer, die Ausfertigung 5 (altgold) dem Abfallerzeuger als Beleg zu deren Nachweisbüchern. Die Ausfertigung 6 (grün) behält der Abfallentsorger als Beleg für sein Nachweisbuch.

(3) Spätestens zehn Arbeitstage nach Erhalt übersendet die für die Entsorgungsanlage zuständige Behörde die Ausfertigung 2 (rosa) an die für den Abfallerzeuger zuständige Behörde, soweit sie nicht ebenfalls für den Abfallerzeuger zuständig ist.

(4) Erfolgt die Beförderung mittels schienengebundener Fahrzeuge, so entfällt die Pflicht zur Mitführung der in Absatz 1 genannten Ausfertigungen während des Beförderungsvorgangs. In diesem Falle hat der Beförderer sicherzustellen, dass bei einem Wechsel des Beförderers diesem die in Absatz 1 genannten Ausfertigungen übergeben werden.



 

Zitierungen von § 17 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 NachwV Handhabung des Übernahmescheins
... mit der Ausfertigung 4 (gelb) des Begleitscheins in seinem Nachweisbuch abzuheften. § 17 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. (3) Für den Übernahmeschein gelten ...
§ 21 NachwV Listennachweis
... die Pflicht zur Übersendung der Ausfertigung 3 (blau) des Begleitscheins nach § 17 Abs. 2 Satz ...
§ 26 NachwV Nachweispflicht auf Anordnung
... nicht überwachungsbedürftigen Abfällen angeordnet wird, finden die §§ 3 bis 23 sowie § 25, mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 1 letzter Halbsatz, entsprechende ...
§ 33 NachwV Ordnungswidrigkeiten
... 2, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 25 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 5 oder § 26 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2 oder § 19 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 2, § ... vollständig oder nicht rechtzeitig ausfüllt, 8. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 23 Satz 1 Nr. 1, oder § 19 ...