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Anlage 1 - Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung (SchwHKlV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 16.08.1990 BGBl. I S. 1809; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Geltung ab 01.04.1987; FNA: 7849-2-1-8 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Anlage 1 (zu § 1, § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Handelsklassenschema



12
HandelsklasseAnforderungen
I
 Nach § 2 Absatz 5 ermittelter Muskelfleischanteil des
Schweineschlachtkörpers mit einem Schlachtgewicht
von 50 kg und mehr, jedoch weniger als 120 kg in Prozent
S60 und mehr
E55 und mehr, jedoch weniger als 60
U50 und mehr, jedoch weniger als 55
R45 und mehr, jedoch weniger als 50
O40 und mehr, jedoch weniger als 45
Pweniger als 40
II
MSchlachtkörper von Sauen
VSchlachtkörper von zur Zucht verwendeten Ebern und Alt-
schneidern






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.10.2011Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
vom 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
aktuell vorher 19.11.2008Artikel 4 Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
vom 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
aktuellvor 19.11.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SchwHKlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwHKlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchwHKlV Gesetzliche Handelsklassen (vom 18.03.2022)
... Verordnung (EU) 2020/2220 (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1) geändert worden ist, sowie die in Anlage 1 bezeichneten ...
§ 2 SchwHKlV Einstufung in Handelsklassen (vom 23.01.2019)
... für Schweineschlachtkörper. (5) Wer eine Handelsklasse nach Anlage 1 verwendet, hat dafür zu sorgen, dass das Fleisch entsprechend den in Anlage 1 Spalte 2 ... nach Anlage 1 verwendet, hat dafür zu sorgen, dass das Fleisch entsprechend den in Anlage 1 Spalte 2 genannten Anforderungen der jeweiligen Handelsklasse klassifiziert ist. (6) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 2 HdlKlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... entfernt." 5. Die Anlagen werden wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1, § 2 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Handelsklassenschema  ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Artikel 1 EiuFleischHRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... 3 folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Wer eine Handelsklasse nach Anlage 1 verwendet, hat dafür zu sorgen, dass das Fleisch entsprechend den in Anlage 1 Spalte 2 ... nach Anlage 1 verwendet, hat dafür zu sorgen, dass das Fleisch entsprechend den in Anlage 1 Spalte 2 genannten Anforderungen der jeweiligen Handelsklasse klassifiziert ist."  ... in den Handel verbracht werden, wenn sie mit der Handelsklasse nach Spalte 1 der Anlage 1 , die den jeweiligen Anforderungen nach Spalte 2 der Anlage 1 entspricht, oder dem Prozentsatz des ... nach Spalte 1 der Anlage 1, die den jeweiligen Anforderungen nach Spalte 2 der Anlage 1 entspricht, oder dem Prozentsatz des nach § 2 Absatz 5 ermittelten Muskelfleischanteils ...

Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Artikel 4 FleischGDVuHdlKlÄndV Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften
... 361/2008 vom 14. April 2008 (ABl. EU Nr. L 121 S. 1) geändert worden ist, sowie die in Anlage 1 bezeichneten Handelsklassen." 3. § 2 wird wie folgt gefasst:  ... sind, in einem anderen Mitgliedstaat in den Handel verbringt." 6. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 1 Abs. 1" wird durch die ...