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Anlage 7 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

neugefasst durch B. v. 24.03.2003 BGBl. I S. 381; aufgehoben durch § 49 V. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1274
Geltung ab 01.10.1982; FNA: 7831-1-41-17 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 7 (zu § 24h Abs. 1) Rinderpass


Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2003 S. 400 - 401)



 

Zitierungen von Anlage 7 ViehVerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 ViehVerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ViehVerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24h ViehVerkV Rinderpass
... 1 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2629/97 in der jeweils geltenden Fassung und der Anlage 7 entspricht. (2) Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragte ...