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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2021 aufgehoben

Artikel 1 - Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins (RadarPatEVB)

V. v. 26.06.2000 BGBl. I S. 1018; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 9503-23 Bemannung, Befähigungszeugnisse, Lotsen
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Artikel 1 Anwendungsbereich



(1) Artikel 3 Absatz 15 bis 17, Artikel 5 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 5 Nummer 2, Artikel 6 Absatz 2, 3 Nummer 11 und Absatz 6 und Artikel 7 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II S. 1300) sowie § 6.03 und Kapitel 8 der Schiffspersonalverordnung-Rhein vom 2. Juni 2010 (BGBl. 2011 II S. 1300, Anlageband) gelten auch auf den übrigen Bundeswasserstraßen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes mit Ausnahme der Elbe im Bereich des Hamburger Hafens.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für Seeschiffe auf Seeschifffahrtsstraßen.



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Frühere Fassungen von Artikel 1 RadarPatEVB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuell vorher 24.12.2011Artikel 14 Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
vom 16.12.2011 BGBl. 2011 II S. 1300
aktuellvor 24.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 RadarPatEVB

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 RadarPatEVB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RadarPatEVB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 RadarPatEVB Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins In Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den ...