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§ 29 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

§ 29 Zeugnis



Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt.



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Frühere Fassungen von § 29 Approbationsordnung für Ärzte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 11a ÄApprO (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vom 01.01.2014)
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Anhang 1. ÄApprOÄndV zu Artikel 4 Nummer 28
... 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29 ) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
...  a) In Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „(§ 23 Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1)" durch die Angabe „(§ 23 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 3 Satz ... Prüfung" ersetzt. 15. § 28 wird aufgehoben. 16. § 29 wird § 28 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Tätigkeit bedarf." 17. Nach dem neuen § 28 wird folgender § 29 eingefügt: „§ 29 Zeugnis Über das Bestehen des ... 17. Nach dem neuen § 28 wird folgender § 29 eingefügt: „§ 29 Zeugnis Über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ... dem Muster der Anlage 11a zu dieser Verordnung erteilt." 18. Nach dem neuen § 29 wird folgende Überschrift eingefügt: „Dritter Unterabschnitt Dritter ... Fassung. 30. In der Überschrift der Anlage 15 wird die Angabe „(zu § 29 Abs. 3 Satz 2)" durch die Angabe „(zu § 28 Absatz 3 Satz 2)" ...