Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2008 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG§82V k.a.Abk.)

V. v. 31.01.2002 BGBl. I S. 576; aufgehoben durch § 4 V. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2004
Geltung ab 07.02.2002; FNA: 2031-4-6 Disziplinarrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 82 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) verordnet das Bundesministerium des Innern:



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