Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Bundeskriminalamt im Sinne des §
33 Abs. 2 des
Bundesdisziplinargesetzes sind die Bundesministerin oder der Bundesminister des Innern und die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskriminalamtes.