§ 12 - Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

V. v. 20.08.2002 BGBl. I S. 3366; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 28.08.2002; FNA: 9022-11-3 Funkrecht
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§ 12 Änderung der Funkanlage


§ 12 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage, die den Anforderungen des § 8 Abs. 2 oder 3 unterliegt, hat eine erneute Anzeige nach § 9 vorzunehmen, wenn die Funkanlage technische Parameter aufweist, so dass die Voraussetzungen, unter denen die Anzeige vorgenommen wurde, nicht mehr gegeben sind.

(2) Der Betreiber einer ortsfesten Funkanlage, die den Regelungen des § 4 unterfällt, hat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Änderungen der Funkanlage hinsichtlich der gemeldeten Daten unverzüglich anzuzeigen.

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Zitierungen von § 12 BEMFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BEMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEMFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3266, 3942
§ 7 26. BImSchV Anzeige (vom 22.08.2013)
... oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung findet, nach den §§ 9, 11 und 12 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3259
Artikel 1 BImSchV26uaÄndV Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder
... oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung findet, nach den §§ 9, 11 und 12 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ...

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Artikel 3 2. EnWRNG Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen
... 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 10 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 und 2, § 14 Satz 1, § 15 Satz 1 ...


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