Die Musterrolle muß Angaben enthalten über 
- 1. 
-             Namen, Flagge, Unterscheidungssignal, Vermessung und Maschinenstärke des Schiffs sowie die für die verschiedenen Fahrtgebiete vorgeschriebene Zahl der Besatzungsmitglieder in den einzelnen Dienstzweigen, 
 
 
- 2. 
-             Heimat- oder Registerhafen, 
 
 
- 3. 
-             Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt und das Befähigungszeugnis des Kapitäns, 
 
 
- 4. 
-             Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der einzelnen Besatzungsmitglieder, den Besitz der erforderlichen Befähigungszeugnisse und den festen oder letzten Wohnsitz des Besatzungsmitglieds, 
 
 
- 5. 
-             das Heuerverhältnis gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, 
 
 
- 6. 
-             Tag des Dienstantritts und des Dienstendes der einzelnen Besatzungsmitglieder, 
 
 
- 7. 
-             Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7). 
 
 
Die Jugendlichen sind besonders zu kennzeichnen.
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4255