Die Musterrolle muß Angaben enthalten über
- 1.
- Namen, Flagge, Unterscheidungssignal, Vermessung und Maschinenstärke des Schiffs sowie die für die verschiedenen Fahrtgebiete vorgeschriebene Zahl der Besatzungsmitglieder in den einzelnen Dienstzweigen,
- 2.
- Heimat- oder Registerhafen,
- 3.
- Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt und das Befähigungszeugnis des Kapitäns,
- 4.
- Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der einzelnen Besatzungsmitglieder, den Besitz der erforderlichen Befähigungszeugnisse und den festen oder letzten Wohnsitz des Besatzungsmitglieds,
- 5.
- das Heuerverhältnis gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 bis 5,
- 6.
- Tag des Dienstantritts und des Dienstendes der einzelnen Besatzungsmitglieder,
- 7.
- Vor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt der sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs an Bord tätigen Personen (§ 7).
Die Jugendlichen sind besonders zu kennzeichnen.
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4255