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§ 44 - Brennereiordnung (BrennO k.a.Abk.)

Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 612-7-12 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 44 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 44 Brennereiordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2006Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
vom 11.09.2006 BGBl. I S. 2130

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 44 Brennereiordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 BrennO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrennO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
Artikel 3 2. VerbrStuMonopolRÄndV Änderung der Brennereiordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 44 wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 44". 2. § 2 wird ... wird die Angabe zu § 44 wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 44 ". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 1 wird ... gelten die in § 27 Abs. 1 des Gesetzes genannten Stoffe." 3. § 44 und § 46 Abs. 3 werden aufgehoben. 4. In § 132 Abs. 2 Satz 3 werden die ...