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§ 60a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)



(1) 1Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. 2Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.

(2) 1Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. 2Die Abschiebung eines Ausländers ist auch auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre. 3Einem Ausländer kann eine Duldung erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. 4Soweit die Beurkundung der Anerkennung einer Vaterschaft oder der Zustimmung der Mutter für die Durchführung eines Verfahrens nach § 85a ausgesetzt wird, wird die Abschiebung des ausländischen Anerkennenden, der ausländischen Mutter oder des ausländischen Kindes ausgesetzt, solange das Verfahren nach § 85a nicht durch vollziehbare Entscheidung abgeschlossen ist.

(2a) 1Die Abschiebung eines Ausländers wird für eine Woche ausgesetzt, wenn seine Zurückschiebung oder Abschiebung gescheitert ist, Abschiebungshaft nicht angeordnet wird und die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer Rechtsvorschrift, insbesondere des Artikels 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. EU Nr. L 321 S. 26), zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist. 2Die Aussetzung darf nicht nach Satz 1 verlängert werden. 3Die Einreise des Ausländers ist zuzulassen.

(2b) Solange ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 besitzt, minderjährig ist, soll die Abschiebung seiner Eltern oder eines allein personensorgeberechtigten Elternteils sowie der minderjährigen Kinder, die mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in familiärer Lebensgemeinschaft leben, ausgesetzt werden.

(2c) 1Es wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. 2Der Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. 3Diese ärztliche Bescheinigung soll insbesondere die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung, die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung, den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, enthalten. 4Zur Behandlung der Erkrankung erforderliche Medikamente müssen mit der Angabe ihrer Wirkstoffe und diese mit ihrer international gebräuchlichen Bezeichnung aufgeführt sein.

(2d) 1Der Ausländer ist verpflichtet, der zuständigen Behörde die ärztliche Bescheinigung nach Absatz 2c unverzüglich vorzulegen. 2Verletzt der Ausländer die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage einer solchen ärztlichen Bescheinigung, darf die zuständige Behörde das Vorbringen des Ausländers zu seiner Erkrankung nicht berücksichtigen, es sei denn, der Ausländer war unverschuldet an der Einholung einer solchen Bescheinigung gehindert oder es liegen anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, vor. 3Legt der Ausländer eine Bescheinigung vor und ordnet die Behörde daraufhin eine ärztliche Untersuchung an, ist die Behörde berechtigt, die vorgetragene Erkrankung nicht zu berücksichtigen, wenn der Ausländer der Anordnung ohne zureichenden Grund nicht Folge leistet. 4Der Ausländer ist auf die Verpflichtungen und auf die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Verpflichtungen nach diesem Absatz hinzuweisen.

(3) Die Ausreisepflicht eines Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, bleibt unberührt.

(4) Über die Aussetzung der Abschiebung ist dem Ausländer eine Bescheinigung auszustellen.

(5) 1Die Aussetzung der Abschiebung erlischt mit der Ausreise des Ausländers. 2Sie wird widerrufen, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen. 3Der Ausländer wird unverzüglich nach dem Erlöschen ohne erneute Androhung und Fristsetzung abgeschoben, es sei denn, die Aussetzung wird erneuert.

(5a) 1Ist die Abschiebung eines Ausländers mit Kindern im Alter von unter zwölf Jahren länger als ein Jahr ausgesetzt, so ist die nach dem Widerruf im Sinne des Absatzes 5 Satz 2 vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat im Voraus anzukündigen; die Ankündigung ist zu wiederholen, wenn die Aussetzung für mehr als ein Jahr erneuert wurde. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführt oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllt.

(5b) 1Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, soll die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. 2Satz 1 gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, die in einem hinreichenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Aufenthaltsbeendigung stehen; diese konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor, wenn

1.
eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit veranlasst wurde,

2.
der Ausländer einen Antrag zur Förderung mit staatlichen Mitteln einer freiwilligen Ausreise gestellt hat,

3.
die Buchung von Transportmitteln für die Abschiebung eingeleitet wurde,

4.
vergleichbar konkrete Vorbereitungsmaßnahmen zur Abschiebung des Ausländers eingeleitet wurden, es sei denn, es ist von vornherein absehbar, dass diese nicht zum Erfolg führen, oder

5.
ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 eingeleitet wurde.

(6) 1Im Übrigen darf dem Ausländer, der eine Duldung besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn

1.
er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,

2.
aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder

3.
er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde, es sei denn, die Rücknahme erfolgte auf Grund einer Beratung nach § 24 Absatz 1 des Asylgesetzes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, oder ein Asylantrag nicht gestellt wurde.

2Zu vertreten hat ein Ausländer die Gründe nach Satz 1 Nummer 2 insbesondere, wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt. 3Satz 1 Nummer 3 gilt bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern nicht für die Rücknahme des Asylantrags oder den Verzicht auf die Antragstellung, wenn die Rücknahme oder der Verzicht auf das Stellen eines Asylantrags im Interesse des Kindeswohls erfolgte. 4Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 ist einem Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten genießt, die Erwerbstätigkeit erlaubt.





 

Frühere Fassungen von § 60a AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 1 Rückführungsverbesserungsgesetz
vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
aktuell vorher 31.12.2022Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1021
aktuell vorher 21.08.2019Artikel 1 Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 1 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 5 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 17.03.2016Artikel 2 Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
vom 11.03.2016 BGBl. I S. 390
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 3 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
vom 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 28.08.2007 (29.02.2008)Bekanntmachung der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
vom 25.02.2008 BGBl. I S. 162
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 60a AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 AufenthG Einreise- und Aufenthaltsverbot (vom 27.02.2024)
... angeordnet, wenn Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a vorliegen, die der Ausländer nicht verschuldet hat. (7) Gegen einen ...
§ 16g AufenthG Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (vom 01.03.2024)
... diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder 2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt. In Fällen ... Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 wird nicht erteilt, wenn 1. ein Ausschlussgrund nach § 60a Absatz 6 vorliegt, 2. im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Ausländer bei Antragstellung ...
§ 19d AufenthG Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (vom 01.03.2024)
... grundsätzlich außer Betracht bleiben. (1a) Wurde die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c erteilt, ist nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... die 1. eine Aufenthaltsgestattung besitzen, 2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 ...
§ 59 AufenthG Androhung der Abschiebung (vom 27.02.2024)
... verlängert oder für einen längeren Zeitraum festgesetzt werden. § 60a Absatz 2 bleibt unberührt. Wenn die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder der ...
§ 60 AufenthG Verbot der Abschiebung (vom 21.08.2019)
... eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. § 60a Absatz 2c Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen ... der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen. (8) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der ...
§ 60b AufenthG Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (vom 21.08.2019)
... Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a als „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erteilt, wenn die ... 1 nicht vornimmt. Dem Ausländer ist die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität" auszustellen. ... der Mitwirkungspflicht geheilt und dem Ausländer die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 ohne den Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität" auszustellen. ...
§ 60c AufenthG Ausbildungsduldung (vom 01.03.2020)
... Eine Duldung im Sinne von § 60a Absatz 2 Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer in Deutschland 1. als Asylbewerber eine ... diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder 2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt. In Fällen ... (2) Die Ausbildungsduldung wird nicht erteilt, wenn 1. ein Ausschlussgrund nach § 60a Absatz 6 vorliegt, 2. im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Ausländer bei Antragstellung ... zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat. (8) § 60a bleibt im Übrigen ...
§ 60d AufenthG Beschäftigungsduldung (vom 27.02.2024)
... bis zum 31. Dezember 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, ist in der Regel eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 für 30 Monate zu erteilen, wenn 1. ihre Identitäten geklärt sind ... zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat. (5) § 60a bleibt im Übrigen ...
§ 61 AufenthG Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen (vom 21.08.2019)
... der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient. (1a) In den Fällen des § 60a Abs. 2a wird der Aufenthalt auf den Bezirk der zuletzt zuständigen Ausländerbehörde im ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... die Ausstellung eines Passersatzes nach § 14 Abs. 2 sowie die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2a , 3. die Rücknahme und den Widerruf eines nationalen Visums sowie die ...
§ 78a AufenthG Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen (vom 01.11.2023)
... 78 Absatz 1 Satz 4 bleibt unberührt. (5) Die Bescheinigungen nach § 60a Absatz 4 und § 81 Absatz 5 werden nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine Seriennummer ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024)
... Absatz 3a findet Anwendung. (14) (aufgehoben) (15) Wurde eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung erteilt, gilt § 19d Absatz 1 Nummer 4 und ... Beschäftigungen, die Inhabern einer Duldung bis zum 31. Dezember 2019 erlaubt wurden, gilt § 60a Absatz 6 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort. (17) Auf Personen mit einer bis zum ... 2 Satz 1 in der bis zum 30. Juni 2023 gültigen Fassung weiter anzuwenden. (18) § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung auf Staatsangehörige Georgiens und der Republik Moldau, die bis zum ...
§ 105 AufenthG Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (vom 21.08.2019)
... Ausländern über die Ausstellung einer Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität" frühestens ...
 
Zitat in folgenden Normen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 01.06.2022)
... ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt, 4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung ...

Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 61 AsylG Erwerbstätigkeit (vom 27.02.2024)
... angeordnet; Ausländern, die seit mindestens sechs Monaten eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, soll die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, es sei denn, zum ...

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (vom 01.03.2024)
... § 10 Abs. 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, 5. seine Abschiebung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt ist und er auf Grund einer Eheschließung oder der Begründung einer ...
§ 47 AufenthV Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (vom 24.11.2020)
...  5. für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung ( § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ) a) nur als Klebeetikett 58 Euro, b) mit Trägervordruck 62 Euro, ... mit Trägervordruck 62 Euro, 6. für die Erneuerung einer Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes a) nur als Klebeetikett 33 Euro, b) mit Trägervordruck 37 Euro, ...
§ 53 AufenthV Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen (vom 01.11.2023)
... die Ausstellung oder Erneuerung der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung ( § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ), 3. § 47 Abs. 1 Nr. 3 und 7 für die Aufhebung oder Änderung einer ...
§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
...  2. für die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung; § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes ) das in Anlage D2a abgedruckte Muster (Klebeetikett), sofern ein anerkannter und gültiger ...
§ 59 AufenthV Muster der Aufenthaltstitel (vom 01.11.2023)
... etwas anderes bestimmt ist. (6) Wenn die Grenzbehörde die Einreise nach § 60a Absatz 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes zulässt und eine Duldung ausstellt, vermerkt sie dies auf dem nach § 58 Nummer 2 ...
§ 65 AufenthV Erweiterter Datensatz (vom 20.04.2021)
... und Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes unter Angabe der Befristung, q) Untersagung oder Beschränkung der politischen ...
Anlage D2a AufenthV Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (vom 23.01.2019)
Anlage D2b AufenthV Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 8 AFBG Staatsangehörigkeit (vom 28.12.2022)
... gestattet oder geduldet aufhalten. (2a) Geduldeten Ausländern ( § 60a des Aufenthaltsgesetzes ), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Förderung geleistet, wenn sie sich ...

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 8 BAföG Staatsangehörigkeit (vom 31.12.2022)
... gestattet oder geduldet aufhalten. (2a) Geduldeten Ausländern ( § 60a des Aufenthaltsgesetzes ), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet, ...

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 1 BEEG Berechtigte (vom 01.06.2022)
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative ist ein ...

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 BKGG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative erhält ein ...

Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
V. v. 04.05.2016 BAnz AT 04.05.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
§ 4 DeuFöV Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (vom 01.07.2023)
... die berufsbezogene Deutschsprachförderung nur erhalten, wenn 1. die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist oder 2. die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 62 EStG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes  ...

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
§ 172 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
...  6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder 7. Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem ...

Unterhaltsvorschussgesetz
neugefasst durch B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
§ 1 UVG Berechtigte (vom 01.06.2022)
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative ist ein ...

Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV)
V. v. 05.07.2016 BAnz AT 06.07.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 6 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 1 ZIdPrüfV Weitere Dokumente, die zur Überprüfung der Identität zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden (vom 13.01.2018)
... genannten Dokumente ist, eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes gemäß Anlage D2b in Verbindung mit Anlage D2a der Aufenthaltsverordnung, 2. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 2a AMSG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Geduldeten Ausländern (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird ...
Artikel 2b AMSG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Geduldete Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren Wohnsitz im Inland haben, werden während einer ...

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 3 AsylVfBeschlG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, 2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 ... der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden." 10. § 60a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „sechs" ...

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 3 AuslBFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 2 und 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorliegen oder 2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 besitzen." ...
Artikel 4 AuslBFG Änderung der Deutschsprachförderverordnung
... die berufsbezogene Deutschsprachförderung nur erhalten, wenn 1. die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist oder 2. die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Artikel 1 3. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (vom 18.05.2016)
... folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Geduldeten Ausländern (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Förderung ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... grundsätzlich außer Betracht bleiben. (1a) Wurde die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c erteilt, ist nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung ...

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1021; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 390
Artikel 1 DuABG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 60a die folgenden Angaben eingefügt: „§ 60c Ausbildungsduldung  ... hinreichende schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt." 4. § 60a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 4 bis 12 wird aufgehoben.  ... auf das Stellen eines Asylantrags im Interesse des Kindeswohls erfolgte." 5. Nach § 60a werden die folgenden §§ 60c und 60d eingefügt: „§ 60c ... „§ 60c Ausbildungsduldung (1) Eine Duldung im Sinne von § 60a Absatz 2 Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer in Deutschland 1. als Asylbewerber eine ... diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder 2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt. In Fällen ... (2) Die Ausbildungsduldung wird nicht erteilt, wenn 1. ein Ausschlussgrund nach § 60a Absatz 6 vorliegt, 2. im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Ausländer bei ... zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat. (8) § 60a bleibt im Übrigen unberührt. § 60d Beschäftigungsduldung  ... die bis zum 1. August 2018 in das Bundesgebiet eingereist sind, ist in der Regel eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 für 30 Monate zu erteilen, wenn 1. ihre Identitäten geklärt sind ... zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat. (5) § 60a bleibt im Übrigen unberührt." 6. Dem § 79 werden die folgenden ... werden." 7. In § 98 Absatz 2a Nummer 4 werden die Wörter „ § 60a Absatz 2 Satz 7" durch die Wörter „§ 60c Absatz 5 Satz 1 oder § 60d Absatz 3 Satz ... folgenden Absätze 15 bis 17 angefügt: „(15) Wurde eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung erteilt, gilt § 18a Absatz 1 Nummer 4 und ... Beschäftigungen, die Inhabern einer Duldung bis zum 31. Dezember 2019 erlaubt wurden, gilt § 60a Absatz 6 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort. (17) Für Duldungen nach § ... Absatz 6 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort. (17) Für Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c gilt § 60c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Bezug auf den Besitz ...
Artikel 2 DuABG Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
... eingefügt: „g) Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch) erteilt ... erloschen am h) Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen) erteilt ... erloschen am i) Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch) ... erloschen am j) Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen).  ...

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Artikel 9 InfoAustG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder 7. Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder ...

Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610
Artikel 1 380/2008/EG-AnpG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... § 78 Absatz 1 Satz 4 bleibt unberührt. (5) Die Bescheinigungen nach § 60a Absatz 4 und § 81 Absatz 5 werden nach einheitlichem Vordruckmuster ausgestellt, das eine ...

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Artikel 1 ZwHeiratBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... einreist." 10. In § 55 Absatz 3 Nummer 3 wird nach der Angabe „§ 60a Abs. 2" die Angabe „und 2b" eingefügt. 11. Nach § 60a Absatz ... 60a Abs. 2" die Angabe „und 2b" eingefügt. 11. Nach § 60a Absatz 2a wird folgender Absatz 2b eingefügt: „(2b) Solange ein ...

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  (10) § 56 Absatz 5 Satz 1 findet entsprechend Anwendung." 6. § 60a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
Artikel 2 AsylGÄndG 2023 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Nr. 271) geändert worden ist, wird folgender Absatz 18 angefügt: „(18) § 60a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung auf Staatsangehörige Georgiens und der Republik Moldau, die bis zum ...

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 2 AsylVfBeschlG II Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... diese nur in einem Teil des Zielstaats gewährleistet ist." 2. Nach § 60a Absatz 2b werden die folgenden Absätze 2c und 2d eingefügt: „(2c) Es ...

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 3a" ersetzt. 11. Dem § 60a Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 ist ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wenn Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a vorliegen, die der Ausländer nicht verschuldet hat. (7) Gegen einen ... die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" eingefügt. 32. Dem § 60a Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Dringende ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen." e) Absatz 8 Satz 2 wird wie folgt ... den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 S. 12)." 49. § 60a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze ... 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) In den Fällen des § 60a Abs. 2a wird der Aufenthalt auf den Bezirk der zuletzt zuständigen Ausländerbehörde ... eines Passersatzes nach § 14 Abs. 2 sowie die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2a,". bb) In Nummer 6 wird das Wort „sowie" gestrichen.  ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... etwas anderes bestimmt ist. (6) Wenn die Grenzbehörde die Einreise nach § 60a Abs. 2a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes zulässt und eine Duldung ausstellt, vermerkt sie dies ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... angemessen verlängert oder für einen längeren Zeitraum festgesetzt werden. § 60a Absatz 2 bleibt unberührt. Die Ausreisefrist wird unterbrochen, wenn die Vollziehbarkeit der ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 4. entgegen § 60a Absatz 2 Satz 7 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in vorgeschriebener Weise oder ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Absatz 5 oder 7 Satz 1 oder nach § 60a Absatz 2 Satz 1 gestellt haben, 3. deren Einreise in einen Mitgliedstaat der ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... gilt entsprechend. (2) Geduldete Ausländerinnen und Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, werden während ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
...  ff) In Nummer 17 Spalte A Buchstabe b werden nach der Angabe „§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG" die Wörter „1. wegen fehlender ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  „4. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes  ...
Artikel 3 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes  ...
Artikel 33 EMobStFG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
...  „4. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt." 2. Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:  ...
Artikel 34 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative erhält ein ...
Artikel 35 EMobStFG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
...  „4. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt." 2. § 27 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Artikel 36 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative ist ein minderjähriger ...
Artikel 37 EMobStFG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
...  „4. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt." 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige ...
Artikel 38 EMobStFG Weitere Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... oder 5. eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt. Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative ist ein minderjähriger ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... diese Berufsausbildung fortsetzen möchte oder 2. im Besitz einer Duldung nach § 60a ist und eine in Nummer 1 genannte Berufsausbildung aufnimmt. In Fällen ... nach Absatz 1 wird nicht erteilt, wenn 1. ein Ausschlussgrund nach § 60a Absatz 6 vorliegt, 2. im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Ausländer bei ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 9 AZRWEG Änderung des Asylgesetzes
... angeordnet; Ausländern, die seit mindestens sechs Monaten eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Die §§ 39, 40 ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... erwarten lassen. (2) Geduldete Ausländerinnen und Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) gehören zum förderungsfähigen Personenkreis nach § 59 ... gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten und kein Beschäftigungsverbot nach § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes besteht. (3) Ausländerinnen und Ausländer, ...
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Absätze 1a und 1b eingefügt: „(1a) Wurde die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 erteilt, ist nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung für eine ... lediglich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann." 8. § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Eine Duldung ... Arbeitsplatzsuche erteilte Duldung darf für diesen Zweck nicht verlängert werden. § 60a bleibt im Übrigen unberührt." 9. § 68 Absatz 1 wird wie folgt ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 2. AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 1 BeschVerfV Grundsatz (vom 01.08.2012)
§ 10 BeschVerfV Grundsatz (vom 01.01.2009)

Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 111 TKG Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden (vom 01.11.2019)