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§ 4 - Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

Artikel 1 V. v. 26.09.1994 BGBl. I S. 2750; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 2126-9-13-2 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 4 Leistungsbezogener Vergleich



(1) 1Zur Unterstützung der Vertragsparteien nach § 11 bei der Vereinbarung eines leistungsgerechten Gesamtbetrags, eines leistungsgerechten krankenhausindividuellen Basisentgeltwerts und sonstiger leistungsgerechter krankenhausindividueller Entgelte, erstellen die Vertragsparteien auf Bundesebene einen leistungsbezogenen Vergleich. 2In die Ermittlung der Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs sind insbesondere einzubeziehen

1.
die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde gelegten Leistungen,

2.
die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2,

3.
die vereinbarten Entgelte sowie

4.
die personelle Ausstattung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen.

3Auf der Grundlage der Daten nach Satz 2 und der Vorgaben der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 9 sind als Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs insbesondere auszuweisen

1.
nach Leistungen oder Leistungsgruppen differenzierend die Bandbreite der vereinbarten Entgelte und statistische Lage- und Streumaße zu diesen Entgelten,

2.
die regionalen oder strukturellen Besonderheiten in der Leistungserbringung nach § 6 Absatz 2 sowie

3.
der Umfang der personellen Ausstattung.

4Die Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs sind grundsätzlich bundes- und landesweit auszuweisen und unter gesonderter Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Fachgebieten zu untergliedern.

(2) 1Die Krankenhäuser übermitteln die Daten nach Absatz 1 Satz 2 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. 2Dieses ermittelt die Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach Absatz 1 Satz 3 und stellt sie den Vertragsparteien nach § 11 und den Beteiligten nach § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Verfügung. 3Die Ergebnisse sind so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie für die Vorklärung nach § 11 Absatz 5 genutzt werden können. 4Kommt das Krankenhaus seiner Übermittlungspflicht nach Satz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, übermitteln die anderen Vertragsparteien nach § 11 Absatz 1 Satz 1 die Daten nach Absatz 1 Satz 2 auf dessen Anforderung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.





 

Frühere Fassungen von § 4 BPflV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 2 Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
vom 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
vom 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
aktuell vorher 05.11.2015 (17.12.2015)Artikel 5 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 12 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
aktuell vorher 25.07.2014Artikel 16b GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1133
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1613
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Föderalismusreform-Begleitgesetz
vom 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BPflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BPflV Vereinbarung eines Gesamtbetrags (vom 20.07.2021)
... in die ambulante Versorgung, 4. die Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 , 5. die Umsetzung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 136a Absatz 2 des ... struktureller Besonderheiten in der Leistungserbringung sowie der Ergebnisse des Vergleichs nach § 4 vereinbaren, dass der Gesamtbetrag zu vermindern oder zu erhöhen ist, haben sie für die ... zu treffen. Entgelte, die die maßgeblichen Vergleichswerte nach § 4 deutlich überschreiten, dürfen nur vereinbart werden, wenn der Krankenhausträger ...
§ 9 BPflV Vereinbarung auf Bundesebene (vom 29.12.2022)
... der Entgelte und Budgetermittlung, wobei den Zwecken des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 Rechnung zu tragen ist, 7. erstmals zum 31. März 2017 und ab 2018 bis zum 28. ... Entgeltsystem im Krankenhaus die näheren Einzelheiten des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 , insbesondere zu dessen Ausgestaltung, Organisation, Durchführung, Finanzierung und ... in die Vereinbarung ist eine Regelung zum Verfahren für die Übermittlung der Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 2 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zum Zweck der Ermittlung der Ergebnisse ...
§ 11 BPflV Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus (vom 29.12.2022)
... Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ...
§ 18 BPflV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2020)
... und für die Ermittlung der Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 ; die Angaben für das Jahr 2016 sind bis zum 1. August 2017 zu übermitteln.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Föderalismusreform-Begleitgesetz
G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
Artikel 5 FödReformBeglG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... Gesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2570), wird wie folgt geändert: 1. § 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. bei Hochschulkliniken aus der Anerkennung nach ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychVVG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... ambulante Versorgung, 4. die Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 , 5. die Umsetzung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 136a Absatz 2 des ... Besonderheiten in der Leistungserbringung sowie der Ergebnisse des Vergleichs nach § 4 vereinbaren, dass der Gesamtbetrag zu vermindern oder zu erhöhen ist, haben sie für die ... zu treffen. Entgelte, die die maßgeblichen Vergleichswerte nach § 4 deutlich überschreiten, dürfen nur vereinbart werden, wenn der Krankenhausträger ... aus Entgelten nach § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 vorzulegen." 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Leistungsbezogener Vergleich (1) ... 2 und 4 vorzulegen." 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Leistungsbezogener Vergleich (1) Zur Unterstützung der Vertragsparteien nach ... Angabe „2020" ersetzt und werden die Wörter „Erlösbudgets nach § 4 und der Erlössumme nach Absatz 3" durch die Wörter „Gesamtbetrags nach § ... der Entgelte und Budgetermittlung, wobei den Zwecken des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 Rechnung zu tragen ist," ersetzt. dd) Die folgenden Nummern 7 bis 9 werden ... im Krankenhaus die näheren Einzelheiten des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 , insbesondere zu dessen Ausgestaltung, Organisation, Durchführung, Finanzierung und ... Vereinbarung ist eine Regelung zum Verfahren für die Übermittlung der Daten nach § 4 Absatz 1 Satz 2 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zum Zweck der Ermittlung ... für die Übermittlung der Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 Absatz 1 Satz 3 an die Vertragsparteien nach § 11 und die Beteiligten nach § 18 Absatz 1 ... b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 3 Absatz 7 oder § 4 Absatz 10" durch die Angabe „§ 3 Absatz 9" ersetzt. 13a. In § ... und für die Ermittlung der Ergebnisse des leistungsbezogenen Vergleichs nach § 4 ; die Angaben für das Jahr 2016 sind bis zum 1. August 2017 zu übermitteln." ...

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 16b GKV-FQWG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... und die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „2017 ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 12 GKV-VSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe c werden die Wörter „Integrationsverträgen nach ...

Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 5 KHSG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... durch die Angabe „2018" ersetzt. b) In der Angabe zu § 4 wird die Angabe „2017 bis 2021" durch die Angabe „2019 bis 2023" ersetzt. ... führen, nachträglich geäußert werden." 3b. § 4 Absatz 9 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 PsychEntgG Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... § 3 Vereinbarung eines Gesamtbetrags für die Jahre 2013 bis 2016 § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets für die Jahre 2017 bis 2021 § 5 ... Abschnitt Vergütung der Krankenhausleistungen". 5. Die §§ 3 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Vereinbarung eines Gesamtbetrags ... Gesamtbetrag abzurechnen; § 15 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. § 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets für die Jahre 2017 bis 2021 (1) Jeweils zum ... addiert. Bei bisherigen besonderen Einrichtungen nach § 6 Absatz 1, die erstmals nach § 4 verhandeln, ist jeweils der nach Satz 2 für das jeweilige Jahr genannte Prozentsatz ... Kalenderjahr 2017 zeitlich befristete Entgelte außerhalb des Erlösbudgets nach § 4 und der Erlössumme nach Absatz 3 vereinbaren. Für die Einzelheiten des Verfahrens ist ... Erlössumme ab, so sind die Mehr- oder Mindererlöse nach den Vorgaben des § 4 Absatz 8 zu ermitteln und auszugleichen." 6. Nach § 6 wird folgende ... der Erlöse, die voraussichtlich im jeweiligen Jahr auf Grund der Kappungsgrenze nach § 4 Absatz 5 Satz 5 bei Krankenhäusern im Land insgesamt nicht budgetmindernd wirksam wird, sowie ... für das einzelne Krankenhaus (1) Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und ... die Entgelte durch diesen Ausgleich und einen Betrag nach § 3 Absatz 7 oder § 4 Absatz 10 insgesamt um mehr als 30 Prozent erhöht, sind übersteigende Beträge bis ... die Kalenderjahre 2013 bis 2016 B2 Erlösbudget und Basisentgeltwert nach § 4 ab dem Kalenderjahr 2017 [image:2012/2012I1624.gif|Aufstellung der Entgelte und ...

Verordnung zur Anpassung der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
V. v. 13.07.2020 BGBl. I S. 1692
Artikel 2 DIMDI-AMVuaÄndV Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 604) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ...