Zur Erlangung der Anerkennung als geprüfter Hufbeschlaglehrmeister hat der Bewerber folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Er muß
- 1.
- das 24. Lebensjahr vollendet haben, die Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied (§ 11) besitzen und nach der Erlangung mindestens drei Jahre im Hufbeschlag tätig gewesen sein,
- 2.
- an einer vom Reichsminister des Innern besonders bestimmten Lehrschmiede einen Lehrgang für Hufbeschlaglehrmeister besucht und die Abschlußprüfung bestanden haben.