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Anlage 2 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung



- mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1134)






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 StBAPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.05.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StBAPO Ausbildungsplan, Beurteilung (vom 22.05.2012)
... auf schriftlichen Vorschlag der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters nach der Anlage 2 oder 3. Dabei sind die Stellungnahmen der Beschäftigten, denen die praktische Ausbildung und ...
§ 43 StBAPO Zulassung zur mündlichen Prüfung (vom 30.12.2014)
... fest. Ihr oder ihm müssen vorliegen: 1. die Beurteilung nach Anlage 2 oder Anlage 3, 2. die Beurteilung nach Anlage 6 oder die Beurteilungen nach den Anlagen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... Dienst - Plan für die praktische Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1133)] Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... Absatz 1 Satz 1) Plan für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1) Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer ...

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 5 StRAnpV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
...  „Ihr oder ihm müssen vorliegen: 1. die Beurteilung nach Anlage 2 oder Anlage 3, 2. die Beurteilung nach Anlage 6 oder die Beurteilungen nach den ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... Absatz 1: Plan für die praktische Ausbildung (mittlerer/gehobener Dienst) Anlage 2 zu § 5 Absatz 2: Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (mittlerer Dienst)  ...