§ 15 Fachtheoretische Ausbildung
(1)
1Die fachtheoretische Ausbildung vermittelt neben der Fachkompetenz die methodische und die soziale Kompetenz.
2Sie umfasst die in der
Anlage 4 aufgeführten Fächer und Mindeststunden.
3Die Gesamtstundenzahl in den Lehrveranstaltungen beträgt mindestens 800.
4Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen besteht aus Übungen, die teilweise fächerübergreifend zu gestalten sind.
(3)
1Nach Beendigung des ersten Teilabschnitts der fachtheoretischen Ausbildung beurteilen die Lehrenden die Leistungen der Beamtin oder des Beamten nach der
Anlage 5, nach Beendigung des zweiten Teilabschnitts nach der
Anlage 6 (Teilbeurteilungen).
2Aus diesen Teilbeurteilungen wird nach der
Anlage 6 die abschließende Beurteilung für die gesamte fachtheoretische Ausbildung gebildet.
3Hierzu werden die Durchschnittspunktzahlen der Teilbeurteilungen mit der Anzahl der Monate, die jeder Teilabschnitt gedauert hat, vervielfältigt und zusammengezählt; die Summe wird durch acht geteilt.
4Aus der abschließenden Beurteilung ergibt sich die Note für die fachtheoretische Ausbildung.
5Teilbeurteilungen und abschließende Beurteilung für die fachtheoretische Ausbildung sind der Beamtin oder dem Beamten bekannt zu geben.
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interne Verweise§ 43 StBAPO Zulassung zur mündlichen Prüfung (vom 30.12.2014) ... Durchschnittspunktzahl für die Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 15 Abs. 3), der sechsfachen Punktzahl für die Leistungen in der praktischen Ausbildung (§ 5 ...
Zitat in folgenden NormenVierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44) ... in den berufspraktischen Studienzeiten (BGBl. 2012 I S. 1135)] Anlage 4 (zu § 15 ) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung ... in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1136)] Anlage 5 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der ... der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1137)] Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSteuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1577; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung ... 1) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage 4 (zu § 15 Absatz 1 Satz 2 ) Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) ... in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 5 (zu § 15 Absatz 3 ) Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung ... ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3 ) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen ... 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „nach dem Komma" gestrichen. 4. In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „(§ 38 Abs. 1 Nr. 1)" durch die Angabe „(§ 38 Absatz 1 ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten ... 3 Laufbahn des mittleren Dienstes § 14 Ausbildungsabschnitte § 15 Fachtheoretische Ausbildung § 16 Berufspraktische Ausbildung ... in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage 4 zu § 15 : Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) ... in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 5 zu § 15 Absatz 3: Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung ... Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 6 zu § 15 Absatz 3: Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen ... 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „(§ 15 Abs. 2 und § 18 Abs. 4)" durch die Wörter „(§ 15 Absatz 2 und § 18 ... Angabe „(§ 15 Abs. 2 und § 18 Abs. 4)" durch die Wörter „(§ 15 Absatz 2 und § 18 Absatz 7)" ersetzt. b) In Absatz 2 werden nach den ... „stellt" die Wörter „die oder" eingefügt. 17. § 15 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325
§ 12 MStDVDV Ausbildung ... die Ausbildung gelten die §§ 2 bis 10, 12 und 14 bis 16 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie für den mittleren ...
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