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§ 4 - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 08.07.2009
BGBl. I S. 1768
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 02.01.2023
BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
4 weitere Fassungen
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wird in 17 Vorschriften zitiert
§ 3
←
→
§ 5
§ 4
§ 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die in Anlage
1
aufgeführten Stoffe werden, soweit sie nicht Stoffe mit pharmakologischer Wirkung sind, den Stoffen mit pharmakologischer Wirkung gleichgestellt.
§ 3
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§ 5
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Zitierungen von
§ 4 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PharmStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PharmStV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anlage 1 PharmStV (zu den §§ 1, 3 und 4)
(vom 21.03.2009)
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