Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.01.2017 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes (LAP-mDSteuerV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2002 BGBl. I S. 4555; aufgehoben durch § 16 V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78
Geltung ab 24.12.2002; FNA: 2030-7-22-1 Beamte
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Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 2 Abs. 4 und Anlage 5 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), von denen Anlage 5 durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. September 2002 (BGBl. I S. 3664) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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