§ 10 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 07.11.2007 BGBl. I S. 2567
Artikel 1 3. AusfErstVÄndV ... Nr. L 253 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 3. Die §§ 7 bis 11 werden aufgehoben. 4. Nach § 11 wird folgender § 11a ...
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