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§ 4a - Tuberkulose-Verordnung (RindTbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2445, 2014 I 47; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253
Geltung ab 22.09.1972; FNA: 7831-1-46-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4a



1Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind

1.
das betroffene Rind zu töten, pathologisch-anatomisch zu untersuchen und

a)
die Organe mit pathologisch-anatomischen Veränderungen, die auf Tuberkulose hindeuten und die jeweils diesen Organen zugehörigen Lymphknoten und

b)
Teile der Lunge, die Tonsillen und die Retropharyngeal-, Lungen-, Darm-, Leber-, Nieren- und Euterlymphknoten, soweit sie keine Veränderungen aufweisen,

zu entnehmen, mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik molekularbiologisch auf Tuberkulose zu untersuchen und für mögliche weitergehende Untersuchungen aufzubewahren und

2.
alle über sechs Wochen alten, noch nicht mittels Tuberkulinprobe untersuchten Rinder des Bestandes mittels Tuberkulinprobe zu untersuchen.

2§ 4 Satz 3 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 4a Tuberkulose-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2017Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
vom 17.05.2017 BGBl. I S. 1253
aktuell vorher 21.07.2013 (21.01.2014)Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
vom 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47
aktuell vorher 21.07.2013Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
vom 12.07.2013 BGBl. I S. 2445
aktuell vorher 21.07.2013Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
vom 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
aktuell vorher 16.03.2013Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
vom 14.03.2013 BAnz AT 15.03.2013 V1
aktuellvor 16.03.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4a Tuberkulose-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a RindTbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindTbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 RindTbV (vom 30.05.2017)
... der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § ... 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ...
§ 17 RindTbV (vom 30.05.2017)
...  3. ohne Genehmigung nach § 4 Satz 3 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2 , oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ein Tier entfernt, 4. entgegen § 5 eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
B. v. 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47
Berichtigung RindTbVNBBer
... durch die Wörter „oder der Nummer 2.2.5.3.2" zu ersetzen. 3. In § 4a Satz 1 sind die Wörter „oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a" durch die Wörter ...

Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
V. v. 14.03.2013 BAnz AT 15.03.2013 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 1. RindTbVÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
...  4. Nach § 4 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer ... Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben, oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die ... mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 3, 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ...

Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 2 RSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
... molekularbiologisch auf Tuberkulose zu untersuchen." 5. § 4a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... „3. ohne Genehmigung nach § 4 Satz 3 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2 , oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ein Tier entfernt,". c) In Nummer 5 wird ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 16 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
...  3. ohne Genehmigung nach § 4 Satz 2 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2, oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ein Tier entfernt, 4. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 2. RindTbVÄndV
...  5. Nach § 4 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer ... Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die ... mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ... der Angabe „§ 4 Satz 2" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2," eingefügt. 9. § 18 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: ...