§ 4a
1Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der
Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach
§ 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der
Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind
- 1.
- das betroffene Rind zu töten, pathologisch-anatomisch zu untersuchen und
- a)
- die Organe mit pathologisch-anatomischen Veränderungen, die auf Tuberkulose hindeuten und die jeweils diesen Organen zugehörigen Lymphknoten und
- b)
- Teile der Lunge, die Tonsillen und die Retropharyngeal-, Lungen-, Darm-, Leber-, Nieren- und Euterlymphknoten, soweit sie keine Veränderungen aufweisen,
zu entnehmen, mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik molekularbiologisch auf Tuberkulose zu untersuchen und für mögliche weitergehende Untersuchungen aufzubewahren und
- 2.
- alle über sechs Wochen alten, noch nicht mittels Tuberkulinprobe untersuchten Rinder des Bestandes mittels Tuberkulinprobe zu untersuchen.
2§ 4 Satz 3 gilt entsprechend.
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interne Verweise§ 9 RindTbV (vom 30.05.2017) ... der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § ... 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ...
§ 17 RindTbV (vom 30.05.2017) ... 3. ohne Genehmigung nach § 4 Satz 3 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2 , oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ein Tier entfernt, 4. entgegen § 5 eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
B. v. 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47
Berichtigung RindTbVNBBer ... durch die Wörter „oder der Nummer 2.2.5.3.2" zu ersetzen. 3. In § 4a Satz 1 sind die Wörter „oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a" durch die Wörter ...
Erste Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
V. v. 14.03.2013 BAnz AT 15.03.2013 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 1. RindTbVÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung ... 4. Nach § 4 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer ... Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben, oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die ... mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 3, 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ...
Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 2 RSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung ... molekularbiologisch auf Tuberkulose zu untersuchen." 5. § 4a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... „3. ohne Genehmigung nach § 4 Satz 3 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2 , oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ein Tier entfernt,". c) In Nummer 5 wird ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 2. RindTbVÄndV ... 5. Nach § 4 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer ... Rinder des Bestandes ein negatives Ergebnis ergeben haben oder d) § 4a Nummer 1 mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die ... mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführte Untersuchung und die nach § 4a Nummer 2 durchgeführte Tuberkulinprobe der übrigen Rinder des Bestandes ein negatives ... Untersuchung mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik nach den §§ 4 oder 4a a) eine bakteriologische Untersuchung aus dem Probenmaterial zum Nachweis von ... der Angabe „§ 4 Satz 2" die Wörter „, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2," eingefügt. 9. § 18 wird durch folgende Vorschriften ersetzt: ...
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