§ 2 Technisches Übermittlungsformat
(1) Die Datensätze sind im XML-Format zu übermitteln.
(2)
1Der codierte Zeichensatz für eine nach
§ 10a oder Abschnitt XI des
Einkommensteuergesetzes oder nach einer im Abschnitt 2 dieser Verordnung vorzunehmenden Datenübermittlung hat vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 den Anforderungen der DIN 66303, Ausgabe Juni 2000, zu entsprechen.
2Die zentrale Stelle kann für einzelne oder alle Datensätze die Verwendung eines anderen Zeichensatzes und die dafür erforderliche Codierung bestimmen.
3Der Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung wird mindestens sechs Monate vorher durch das Bundesministerium der Finanzen im Bundessteuerblatt bekannt gegeben.
(3) 1Der codierte Zeichensatz für eine Datenübermittlung nach
- 1.
- § 10 Absatz 2a, 2b und 4b *) oder § 22a des Einkommensteuergesetzes,
- 2.
- § 32b Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes, soweit auf § 22a des Einkommensteuergesetzes verwiesen wird, § 52 Absatz 30b des Einkommensteuergesetzes oder
- 3.
- den Abschnitten 3 und 4 dieser Verordnung
hat vorbehaltlich des Satzes 2 den Anforderungen der ISO/IEC 8859-15, Ausgabe März 1999, zu entsprechen.
2Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 127 G. v. 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) wurde sinngemäß konsolidiert.
Frühere Fassungen von § 2 AltvDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAltersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Dritte Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
V. v. 08.01.2009 BGBl. I S. 31
Artikel 1 3. AltvDVÄndV Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung ... „(§ 81 des Einkommensteuergesetzes)" eingefügt. 4. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Technisches Übermittlungsformat ... eingefügt. 4. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Technisches Übermittlungsformat (1) Die Datensätze sind im XML-Format zu ... März 1999, zu entsprechen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a DIN- und ISO/IEC-Normen ...
Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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