Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (HibHerAusbGlV 1994 k.a.Abk.)

V. v. 01.06.1994 BGBl. I S. 1215; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1481
Geltung ab 16.06.1994; FNA: 7110-12 Handwerk im Allgemeinen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 40 Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) der zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 Satz 4 des Berufsbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1994 (BGBl. I S. 78) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft:



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