Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (HibHerAusbGlV 1994 k.a.Abk.)

V. v. 01.06.1994 BGBl. I S. 1215; aufgehoben durch § 3 V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1481
Geltung ab 16.06.1994; FNA: 7110-12 Handwerk im Allgemeinen
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§ 2 Übergangsvorschrift



Die Gleichstellung nach § 1 für die bis zum 18. August 1998 erteilten Zeugnisse gilt fort.



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