§ 16 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 201/2010
- 1.
- entgegen Artikel 2 Absatz 1 eine Fischereitätigkeit ausübt,
- 2.
- entgegen Artikel 10 in Verbindung mit Anhang IV Teil I Buchstabe a Unterabsatz 1 Satz 1 eine Fangreise beginnt,
- 3.
- entgegen Artikel 10 in Verbindung mit Anhang IV Teil I Buchstabe c Unterabsatz 2 oder Unterabsatz 4 Satz 1 ein dort genanntes Kontrollgebiet verlässt oder
- 4.
- entgegen Artikel 11 ein Netz nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verstaut.
- 1.
- entgegen Artikel 8 ein Logbuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
- 2.
- als Kapitän entgegen Artikel 10 in Verbindung mit Anhang IV Teil I Buchstabe a Unterabsatz 1 Satz 2 ein dort genanntes Fischereiüberwachungszentrum nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder
- 3.
- als Kapitän entgegen Artikel 10 in Verbindung mit Anhang IV Teil I Buchstabe c Unterabsatz 3 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3582
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 23.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 136
Artikel 1 24. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung ... I S. 196) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 ... geändert: 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung ... bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten behindert, einschüchtert oder stört. § 16 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 201/2010 (1) ...
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 06.06.2012 BGBl. I S. 1286
Artikel 1 20. SeefBgVÄndV ... §§ 1 bis 24 der Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt ... Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) geändert worden ist, werden durch die folgenden §§ 1 bis 24i ersetzt: „§ 1 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung ...
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 10.11.2017 BGBl. I S. 3770
Artikel 1 22. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung ... 11, 19, 21, 26, 34, 35 und 38 werden aufgehoben. 2. Die bisherigen §§ 12 bis 18 werden die §§ 11 bis 17. 3. Der bisherige § 20 wird § 18. ... werden aufgehoben. 2. Die bisherigen §§ 12 bis 18 werden die §§ 11 bis 17. 3. Der bisherige § 20 wird § 18. 4. Die bisherigen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5143/a71102.htm