Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 20 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
|

§ 20 Ausrüstung (Abweichungen von den §§ 7.01, 7.02, 7.03 und 7.05 der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung)


§ 20 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Die für die Ausrüstung geltenden Vorschriften der §§ 7.01, 7.02, 7.03 und 7.05 der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 anzuwenden.

(2) Für Buganker genügen zwei Drittel des nach § 7.01 der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung errechneten Gesamtgewichts. Für Heckanker genügt ein Gewicht von 15 vom Hundert des Gewichts für Buganker. Die Erleichterung nach Satz 1 gilt nicht für die Anker von Schleppbooten; jedoch kann bei diesen die Erfahrungszahl (k) auf 10 herabgesetzt werden. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für die Zulassung zum Verkehr auf der Donau.

(3) Eine Feuerlöschanlage mit Wasser als Löschmittel darf nur unter folgenden Voraussetzungen installiert sein:

a)
Die Feuerlöschpumpen müssen von Motoren angetrieben sein; sie dürfen nicht vor dem Kollisionsschott aufgestellt sein;

b)
der Wasserdruck in den Hydranten muß mindestens 3 bar betragen;

c)
die Leitungen und Feuerhydranten müssen so beschaffen sein, daß die Schläuche leicht angebracht werden können;

d)
alle Strahlrohre müssen so ausgerüstet sein, daß der Strahl voll aufgedreht, gestreut oder abgedreht werden kann;

e)
das verwendete Material muß den geltenden Normen entsprechen.

(4) An Bord muß sich ein Beil befinden.

(5) Bei Motorschiffen bis zu 40 m Länge müssen mindestens zwei Rettungsringe vorhanden sein. Mindestens ein Rettungsring oder ein Rettungsball muß eine ausreichend lange Wurfleine haben.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 20 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BinSchUO Andere Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (vom 08.11.2006)
... der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung genügen, Anker wahlweise den Anforderungen nach § 20 Abs. 2. Für Binnenschiffe mit Heimatort im Geltungsbereich dieser Verordnung gilt die ... der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung genügen, Anker wahlweise den Anforderungen nach § 20 Abs. 2. Die Besatzung muß in der Bescheinigung über die Besatzung oder im Schiffsattest ...
§ 16 BinSchUO Allgemeines
... Schiffszeugnis wird nur erteilt, wenn die Anforderungen nach den §§ 17 bis 22 erfüllt ...
§ 23 BinSchUO Allgemeines
... der Zone 2 (Anlage 1) sind zusätzlich zu den Anforderungen der §§ 17 bis 22 die Anforderungen der §§ 24 bis 41 zu ...
§ 42 BinSchUO Allgemeines
... der Zone 1 (Anlage 1) müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach den §§ 17 bis 22, 30 und 36 bis 41 die Anforderungen nach den §§ 43 und 44 erfüllt ...
§ 81 BinSchUO Anker
... das Gesamtgewicht (P) der Buganker und das Gewicht der Heckanker den Anforderungen des § 20 Abs. 2 und des § 69 Abs. 2 Satz 2 genügen. (2) Bei allen Fähren, die ...
§ 126 BinSchUO Sonstige Übergangsvorschriften
... Den Anforderungen nach § 18 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 18, § 19 Abs. 2 und 3 und § 20 Abs. 3 brauchen die Wasserfahrzeuge nicht zu genügen. 5. Die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed