Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 45 - Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 17.03.1988 BGBl. I S. 238; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868
Geltung ab 01.04.1988; FNA: 9502-19 Schiffssicherheit
|

§ 45 Anwendungsbereich



Auf

-
der Ems oberhalb der Westmole der Emder Hafeneinfahrt,

-
der Weser oberhalb der Untergrenze des Hafens Brake und ihren Nebenflüssen,

-
den Nebenflüssen der Elbe,

-
der Eider,

-
der Schlei,

-
dem Nord-Ostsee-Kanal mit seinen Nebenstrecken und dem südlich anschließenden Teil der Kieler Förde,

-
der Trave und

-
der Leda

dürfen auch Wasserfahrzeuge fahren, die nur zum Verkehr auf Wasserstraßen der Zone 3 zugelassen sind; Fahrgastschiffe und Fähren müssen jedoch den Freibord und den Sicherheitsabstand nach § 64 Abs. 2 und 3 haben. Diese Erleichterung gilt auf der Ems auch unterhalb von Emden bis zur Hafeneinfahrt von Delfzijl für Güterschiffe bei geschlossenen Ladeluken, für Schleppboote und für Schubboote.



 

Zitierungen von § 45 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BinSchUO Schiffsattest, Schiffszeugnis, Fährzeugnis
... Schiffsattest, zum Verkehr auf Wasserstraßen der Zone 1 oder 2, mit Ausnahme der in § 45 Satz 1 aufgeführten Wasserstraßen jedoch nur in Verbindung mit dem im Geltungsbereich ...
§ 8 BinSchUO Anforderungen neben der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung
... nur insoweit genügen, als Kapitel 9 oder 10 auf Kapitel 4 oder 5 verweist. Auf den in § 45 aufgeführten Wasserstraßen der Zone 2 gelten die Erleichterungen des Kapitels 6.  ...
§ 22 BinSchUO Einsenkungsmarken (Abweichungen von § 4.05 der Rheinschiffs-Untersuchungsordnung)
... 4 kann die Zahl entfallen. Bei Fahrgastschiffen müssen für die Fahrt auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen die entsprechenden Einsenkungsmarken mit den Buchstaben 3N ...
§ 46 BinSchUO Zusätzliche Ausrüstung
... den Fällen des § 45 müssen die in den §§ 37 bis 39 und 41 auf den jeweiligen ...
§ 47 BinSchUO Sicherheitsabstand für die Fahrt bei geöffneten Ladeluken
... Schiff nicht festgesetzt ist und bei dem die Ladeluken während der Fahrt auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen wegen der Art der Ladung ganz oder teilweise nicht ... Wird dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten, gilt die Erleichterung nach § 45 Satz 1 ...
§ 56 BinSchUO Freibord und Sicherheitsabstand
... offenen Plicht auf Wasserstraßen der Zone 2 auf 80 cm verringert werden. Auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen und auf denen der Zone 3 beträgt der Sicherheitsabstand ...
§ 64 BinSchUO Stabilität, Freibord, Sicherheitsabstand
...  - aus dem Restfreibord nach Absatz 1. Der Freibord muß auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen mindestens 30 cm, auf den übrigen Wasserstraßen ... ohne durchgehendes Schottendeck muß der Sicherheitsabstand auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen mindestens 80 cm, auf den übrigen Wasserstraßen ...
§ 65 BinSchUO Schiffskörper
... den Wasserstraßen der Zone 2 - mit Ausnahme der in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen - muß der Schiffskörper den Vorschriften des ...
§ 82 BinSchUO Allgemeines
... sind für die Fahrt auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 und auf den in § 45 Satz 1 genannten Wasserstraßen die für Fahrgastschiffe geltenden Bestimmungen der ...
§ 125 BinSchUO Weitergeltung bisheriger Fahrtauglichkeitsbescheinigungen
... der Fahrtbereich 1 der Zone 1, der Fahrtbereich 2 der Zone 2, der Fahrtbereich 3-See den in § 45 Satz 1 aufgeführten Wasserstraßen der Zone 2, der Fahrtbereich 3-Binnen der Zone 3 und ...