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§ 4 - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 4 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung



(1) Während der Wehrdienstzeit bieten Karrierecenter der Bundeswehr - Berufsförderungsdienste - interne Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung an, an denen Soldaten auf Zeit oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende unentgeltlich teilnehmen können.

(2) Ist für Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von weniger als vier Jahren und für freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende im Förderungsplan im Sinne des § 3a Absatz 2 vorgesehen, dass ein bestimmtes schulisches oder berufliches Bildungsziel im Rahmen der dienstzeitbegleitenden Förderung erreicht werden soll, und kann dieses Bildungsziel nicht oder nicht planmäßig durch Teilnahme an internen Maßnahmen erreicht werden, kann im Einzelfall ausnahmsweise die Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung anderer Anbieter gefördert werden.

(3) 1Auf die dienstzeitbegleitende Förderung nach den Absätzen 1 und 2 besteht kein Anspruch. 2Sie steht unter dem Vorbehalt ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel.





 

Frühere Fassungen von § 4 SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 13.04.2013Artikel 2 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
vom 08.04.2013 BGBl. I S. 730
aktuell vorher 26.07.2012Artikel 14 Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 8 Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
vom 28.04.2011 BGBl. I S. 678
aktuellvor 01.07.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.10.2021)
...  (2) Der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 3 und 3a Abs. 1, der §§ 4 , 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Abs. 2 sowie der §§ 46, 48, 63 bis ...
§ 3 SVG Zweck und Arten (vom 09.08.2019)
...  2. die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen ( §§ 4 , 5 Absatz 1a und § 7 Absatz 4), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer ... können die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen ( §§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und ...
§ 3a SVG Berufsberatung der Soldaten auf Zeit (vom 01.10.2021)
... ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 4 bis 10 frühzeitig und umfassend zu beraten. Die Berufsberatung ist verbindliche ...
§ 7 SVG Eingliederungsmaßnahmen (vom 01.10.2021)
... wie für die Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 gefördert werden. Für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf ...
§ 7a SVG Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben (vom 09.08.2019)
... Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 3a bis 5, 7 bis 8 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldaten ...
§ 10a SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 3a bis 7, 39 und 40 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 39 SVG Berufsförderung der Berufssoldaten (vom 01.10.2021)
... versetzt wird. Zudem können ihm auch die Leistungen nach den §§ 3a, 4 Absatz 1 und 3 sowie § 7 Absatz 1, 3, 4 und 7 gewährt werden. (5) § 5 gilt ... 5 gilt entsprechend. Bei der Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 gelten auch § 4 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. (6) Für die Dauer der Teilnahme an ...
§ 40 SVG Eingliederung von Berufssoldaten in das Erwerbsleben (vom 09.08.2019)
... endet, wird die Eingliederung in das spätere Berufsleben nach den §§ 3a, 4 , 7 und 8 erleichtert. Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem ...
§ 92 SVG Erlass von Verwaltungsvorschriften (vom 01.01.2020)
... des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 7 BFöV Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 09.08.2019)
§ 20 BFöV Lehrgangs- und Studiengebühren (vom 09.08.2019)
... oder ein ehemaliger Soldat auf Zeit, die oder der an einer geförderten Maßnahme nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes teilnimmt, erneut bei der Bundeswehr in ein ...
§ 36 BFöV Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen (vom 05.04.2017)
... Kosten für fachberufliche Prüfungen, die unabhängig von Maßnahmen nach den §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes für den Zivilberuf abgelegt werden, sowie Kosten ...

Haushaltsstrukturgesetz (HStruktG)
G. v. 18.12.1975 BGBl. I S. 3091; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 81 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Artikel 10 HStruktG Soldatenversorgungsgesetz
... 1 (Änderungsvorschrift) § 2 § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 und 4 sowie § 5 Abs. 5 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... § 3 Zweck und Arten § 3a Berufsberatung der Soldaten auf Zeit § 4 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung § 5 ... der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - teilzunehmen." 5. In § 4 Absatz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Bildungsmaßnahmen" durch die Wörter ... wie für die Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 gefördert werden. Für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der ... Beratungen, Anpassungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen. Die §§ 3a bis 5, 7 bis 8 sind mit dem Ziel entsprechend anzuwenden, die Erwerbsfähigkeit der Soldaten ...
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... oder ein ehemaliger Soldat auf Zeit, die oder der an einer geförderten Maßnahme nach § 4 Absatz 2 oder § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes teilnimmt, erneut bei der Bundeswehr in ein ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 werden die Wörter „(§§ 4 und 7 Absatz 2)" durch die Wörter „(§§ 4, 5 Absatz 1a und § 7 ... „(§§ 4 und 7 Absatz 2)" durch die Wörter „(§§ 4 , 5 Absatz 1a und § 7 Absatz 2)" ersetzt. bb) In Nummer 4 werden die ... die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und ... Absatz 1 Satz 2, 6. die Einmalzahlungen nach § 89b." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach dem Wort ... mit den gleichen Leistungen wie für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen nach § 4 gefördert werden." bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... den Ruhestand versetzt wird. Zudem können ihm auch die Leistungen nach den §§ 3a, 4 Absatz 1 und 3 sowie § 7 Absatz 1, 2, 4 und 5 gewährt werden. (5) § 5 ... (5) § 5 gilt entsprechend. Bei der Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 gelten auch § 4 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 9 und 10 entsprechend. (6) Für die Dauer ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
...  a) Absatz 1 Halbsatz 2 wird wie folgt gefasst: „zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 730
Artikel 2 15. SGÄndG Folgeänderungen
... § 58b des Soldatengesetzes" ersetzt. 4. In § 3 Absatz 3 Satz 1, § 4 Absatz 1 und 2, § 7 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5, § 8 Absatz 2 Satz 1, § 8a Absatz ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... „, deren Dienstzeit nach dem 31. Dezember 2020 endet," gestrichen. 5. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „die für die Berufsförderung zuständigen Stellen ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 9 BBeamtGewG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (vom 22.03.2012)
...  7. In § 55f Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 2 Nummer 2 bis 7" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Nummer 3 bis 7" ... die Wörter „§ 4 Absatz 2 Nummer 2 bis 7" durch die Wörter „§ 4 Absatz 2 Nummer 3 bis 7" ersetzt. 8. § 60 wird wie ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 11 WehrRÄndG 2008 Soldatenversorgungsgesetz
... 11 Abs. 5" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „den §§ 4 und 5" durch die Angabe „§ 5" ersetzt. 10. In § 39 Abs. 1 ... 5" ersetzt. 10. In § 39 Abs. 1 werden in Satz 4 die Angabe „§§ 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und 5" durch die Angabe „§§ 3a, 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und ... Angabe „§§ 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und 5" durch die Angabe „§§ 3a, 4 und 7 Abs. 1, 2, 4 und 5" ersetzt und folgender Satz angefügt: „§ ... 40 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 4 , 7 und 8" durch die Angabe „§§ 3a, 4, 7 und 8" ersetzt. b) In ... Satz 1 wird die Angabe „§§ 4, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 3a, 4 , 7 und 8" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „an notwendigen ... 24. In § 92 Abs. 1 werden das Komma und die Angabe „zu den §§ 4 , 5 und 7 Abs. 1 Satz 3" gestrichen.  ...

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 8 WehrRÄndG 2011 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes" ersetzt. 5. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst" durch ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes
neugefasst durch B. v. 14.11.1994 BGBl. I S. 3442; aufgehoben durch § 39 V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336
§ 7 SVGDV
... kommandiert, an dem ihr Anspruch auf Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes beginnt. (2) Bei der Festsetzung des für den Soldaten ...
§ 10 SVGDV
... drei Monaten und 3. acht und mehr Jahren, wenn der Anspruch nach § 4 Abs. 1 oder § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vor Beendigung des Dienstverhältnisses ...
§ 16 SVGDV
...  (2) Soweit mit der Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht der nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Verfügung stehende Zeitraum nicht voll in Anspruch genommen wird, ...
§ 18 SVGDV
... und von § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Gebrauch machen, sind ab Beginn des sich aus § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes ergebenden Anspruchszeitraums vom militärischen Dienst für die ... werden für deren Durchführung ab Beginn des verbliebenen Anspruchszeitraums nach § 4 des Gesetzes vom militärischen Dienst freigestellt, soweit dies für die Teilnahme an der ... Monate vorher vom militärischen Dienst freigestellt werden, wenn der Anspruch aus § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes sonst wegen der im Einzelfall in ...