§ 63 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... durch die Wörter „elektronischen Bundesanzeiger" ersetzt. 4. In § 63 wird jeweils die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 ... wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 63 , 66 und 67" durch die Angabe „des § 66" ersetzt. b) Folgender ... Satz wird angefügt: „Veröffentlichungen nach den §§ 63 und 67 dieser Verordnung sind im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen." 7. ... wird angefügt: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49, 51, 63 und 67 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... „Erster Abschnitt (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: „§ 63 (weggefallen) § ... Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: „§ 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) ... 2. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und §§ 62 bis 67 dieser Verordnung" gestrichen. 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste ... 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste Abschnitt aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die ...
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