(1) Berechtigungsnachweise sind nicht übertragbar.
(2) Lose Einzelabschnitte von Verbraucherkarten mit Aufdruck der Warenart und -menge sowie Reisemarken sind übertragbar. Lose Einzelabschnitte von Verbraucherkarten ohne Aufdruck der Warenart und -menge sind ungültig, soweit nicht das Ernährungsamt nach §
4 Abs. 2 Nr. 2 etwas anderes anordnet.