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§ 4 - Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV)

§ 4 Anordnungsbefugnis



(1) Das Ernährungsamt kann in Einzelfällen gegenüber Inhabern von Betrieben der Ernährungs- und Landwirtschaft anordnen,

1.
bewirtschaftete Erzeugnisse im Rahmen des Betriebes in bestimmter Weise zu erzeugen, zu gewinnen, herzustellen, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder zu verwenden;

2.
Bestände und Vorräte an bewirtschafteten Erzeugnissen an andere Lagerorte zu verlagern.

(2) Das Ernährungsamt kann ferner, wenn dies in Ausnahmefällen auf Grund der Versorgungssituation oder besonderer Umstände dringend geboten ist,

1.
anordnen, bewirtschaftete Erzeugnisse abweichend von § 3 Abs. 1

a)
auch ohne Berechtigungsnachweise,

b)
an einen im Einzelfall bestimmten Empfänger ausschließlich oder vorrangig,

c)
ausschließlich an Erzeuger, Betriebe bestimmter Wirtschaftsstufen oder Verbraucher

abzugeben; im Falle des Buchstaben a gilt § 3 Abs. 2 Satz 2 entsprechend;

2.
abweichend von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 sowie § 11 Abs. 2 Satz 2 eine Anordnung treffen.



 

Zitierungen von § 4 EBewiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EBewiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBewiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EBewiV Verfügungsbeschränkung
... 3 Abs. 2 und § 36 Abs. 2 Satz 2 nichts anderes ergibt oder das Ernährungsamt nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 nicht etwas anderes anordnet; 2. nicht beiseite geschafft, ...
§ 3 EBewiV Abgabepflicht
... Die Abgabepflicht bewirkt, soweit nicht das Ernährungsamt nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 etwas anderes anordnet, daß die ihr unterliegenden bewirtschafteten Erzeugnisse ... abzugeben, 2. Molkereien, soweit nicht das Ernährungsamt nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 etwas anderes anordnet, Magermilch, Buttermilch und Molke ohne Berechtigungsnachweise ... (3) Der Abgabepflicht unterliegen nicht, soweit nicht das Ernährungsamt nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 etwas anderes anordnet, die bewirtschafteten Erzeugnisse in 1.  ...
§ 11 EBewiV Übertragbarkeit und Ungültigkeit
... der Warenart und -menge sind ungültig, soweit nicht das Ernährungsamt nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 etwas anderes ...
§ 38 EBewiV Zuwiderhandlungen
...  einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach den §§ 4 , 26 Abs. 2 Satz 2, § 30 Abs. 1, § 32 Abs. 1 und § 35 Satz 2 nicht nachkommt,  ...