Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ermittelt auf der Grundlage der ihr nach §
5 Abs. 1 von den Notierungskommissionen und nach §
6 Absatz 4 und §
6a Absatz 2 von den Notierungseinrichtungen mitgeteilten Angaben die Preise für das gesamte Bundesgebiet.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
V. v. 03.06.2011 BGBl. I S. 1018