(1) Bei den Wohnungen können erfaßt werden:
- 1.
- der Wohnungsinhaber; Art, Größe, Ausstattung und Verwendungszweck der Wohnung; Förderung mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus; Zahl, Größe und Nutzungsart der Räume, Beheizungsart und verwendete Heizenergie;
- 2.
- bei vermieteten Wohnungen außerdem die Höhe der monatlichen Miete und der Nebenkosten und -leistungen;
- 3.
- bei leerstehenden Wohnungen außerdem Grund und Dauer des Leerstehens.
(2) Bei den Haushalten können erfaßt werden:
- 1.
- die Haushaltsmitglieder und deren Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Stellung innerhalb des Haushalts, Schul- und Hochschulabschluß, soziale Stellung, Beteiligung am Erwerbsleben, Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts, wöchentliche Arbeitszeit; monatliches Nettoeinkommen des Haushalts;
- 2.
- hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie deren Anschrift;
- 3.
- Wohnverhältnis, Bezugsjahr der jetzigen Wohnung, Besitz von Kraftfahrzeugen und deren Abstellung während der Nacht, Besitz von weiterem Wohnraum;
- 4.
- bei Untermietern außerdem Zahl und Größe der gemieteten Räume und Belegung mit weiteren Untermietparteien sowie Höhe der Miete einschließlich Umlagen;
- 5.
- bei Anstalten die Zahl der Insassen und des Personals und für diese die Angaben nach den Nummern 1 und 2.