§ 35 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 14.03.2007 BGBl. I S. 335
Artikel 1 9. FuttMRÄndV Änderung der Futtermittelverordnung ... des § 57 Abs. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. § 35a Eingangsstellen, Anmeldepflicht (1) Die Einfuhr von Futtermitteln, die nur von nach ... Einzelfuttermittel oder ein Mischfuttermittel einführt oder 2. entgegen § 35a Abs. 2 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1251
Artikel 1 46. FuttMVÄndV ... durch die Angabe „§ 29 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2" ersetzt. 7. In § 35a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 oder ...
Verordnung zur Neustrukturierung der Futtermittelverordnung
V. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 1998
Artikel 1 FuttMVNeuStrV Änderung der Futtermittelverordnung ... „Anlage 5" ersetzt. 41. § 35e wird § 33. 42. § 35 wird § 34. 43. § 35a wird § 35; in ihm wird in Absatz 1 Satz 1 die ... 35e wird § 33. 42. § 35 wird § 34. 43. § 35a wird § 35 ; in ihm wird in Absatz 1 Satz 1 die Angabe „§ 29 Absatz 4 Satz 1" durch die Angabe ... Einzelfuttermittel oder ein Mischfuttermittel einführt oder 2. entgegen § 35 Absatz 2 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
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