§ 18a
Das Bundesministerium wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach
- 1.
- § 18 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 Buchstabe a oder
- 2.
- § 18 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 Buchstabe b
geahndet werden können.
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interne Verweise§ 18 TierSchG (vom 01.01.2024) ... 11, 12, 17, 22 und 25 bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, b) ... 10, 21a, 23 und 25a bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder ... a) Nr. 3 Buchstabe a genannte Vorschrift ermächtigt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, b) ... b) Nr. 3 Buchstabe b genannten Vorschriften ermächtigen, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (4) ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2982
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)V. v. 11.02.2009 BGBl. I S. 375; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4970
VersuchstiermeldeverordnungArtikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
Sonstige
Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher VorschriftenV. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der TierschutztransportverordnungV. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4970
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182, 3911
Artikel 1 3. TierSchGÄndG (vom 13.07.2013) ... und des § 11 Absatz 5 sind die §§ 3, 4, 6 bis 11a, 15 bis 16a und 17 bis 19 erst ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 3, 4, ... 2013 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 3, 4, 6 bis 11a, 15 bis 16a und 17 bis 19 in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (3) Im Falle ...
Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 900
Artikel 2 HufBRG Änderung des Tierschutzgesetzes ... 17, 22 und 25 bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, ... a, 23 und 25a bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder ... Nr. 3 Buchstabe a genannte Vorschrift ermächtigt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, ... 3 Buchstabe b genannten Vorschriften ermächtigen, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist." ... zu fünftausend Euro geahndet werden." 9. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Das Bundesministerium wird ... 9. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Das Bundesministerium wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der ...
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Zitate in aufgehobenen TitelnTierschutztransport-Bußgeldverordnung
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3390; aufgehoben durch § 23 V. v. 11.02.2009 BGBl. I S. 375
Eingangsformel TierschTrBV ... Grund des § 18a Nr. 1 in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der ...
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