Für den Warenverkehr nach dem Offshore-Abkommen gilt §
20 sinngemäß.
§ 1 AHStatDV Verkehrsarten ... nationale Unterteilung anzufügen. Die Waren sind dabei, soweit die §§ 19, 20 und 21 nichts anderes bestimmen, jeweils mit den für die statistische Behandlung maßgebenden ...