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§ 11 - Biersteuergesetz 1993 (BierStG 1993)

Artikel 2 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2158; 1993 I S. 169; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-6-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 11 Verkehr unter Steueraussetzung im Steuergebiet



(1) Bier darf unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager

1.
in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet verbracht oder

2.
in Betriebe von Erlaubnisinhabern (§ 10) verbracht oder

3.
in ein Zollverfahren übergeführt werden, ausgenommen das Verfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und das Ausfuhrverfahren.

Bier darf in den Fällen des § 13 auf Antrag des nach den Zollvorschriften zur Anmeldung Verpflichteten (Anmelder) auch im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Steueraussetzung in ein Steuerlager oder in Betriebe von Erlaubnisinhabern nach § 10 verbracht werden.

(2) Das Bier ist unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom Inhaber der Erlaubnis in seinen Betrieb aufzunehmen oder vom Inhaber des Zollverfahrens in das Zollverfahren nach Absatz 1 Nr. 3 überzuführen.

(3) Bei einer Beförderung im Steueraussetzungsverfahren hat der Inhaber des abgebenden Steuerlagers (Versender), im Falle des Absatzes 1 Satz 2 der Anmelder, Sicherheit für den Versand zu leisten, wenn die Steuerbelange nach dem Ermessen des Hauptzollamts gefährdet erscheinen. Besteht eine entsprechend ausgestaltete ausreichende Lagersicherheit, deckt sie auch den Versand mit ab.



 

Zitierungen von § 11 BierStG 1993

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BierStG 1993 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStG 1993 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BierStG 1993 Steueraussetzungsverfahren
... 1. sich in einem Steuerlager befindet, 2. nach §§ 11 , 12 und 14 befördert wird. (2) Steuerlager sind 1. der ...
§ 7 BierStG 1993 Steuerentstehung, Steuerschuldner, steuerpflichtige Menge
... ohne daß sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 anschließt, oder dadurch, daß es im Steuerlager zum Verbrauch entnommen ...
§ 14 BierStG 1993 Ausfuhr unter Steueraussetzung
... aus dem Verbrauchsteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführt werden. § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 1 Satz 2 gelten sinngemäß. (2) Wird Bier ...
§ 15 BierStG 1993 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
... Wird Bier während der Beförderung nach den §§ 11 , 12 oder 14 im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen, entsteht die Steuer, es sei ... Schwund steht dem Untergang gleich. Bier gilt als entzogen, wenn es in den Fällen des § 11 Abs. 2, des § 12 Abs. 4 oder des § 14 Abs. 3 nicht bestimmungsgemäß in das ...
§ 21 BierStG 1993 Ermächtigungen zu Steuervergünstigungen
... die Steuer entsteht und für den unversteuerten Versand an den Berechtigten die §§ 11 , 12 und 15 sinngemäß angewendet werden, 7. zur ...
§ 24 BierStG 1993 Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 11 Abs. 2 oder § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bier nicht oder nicht rechtzeitig aufnimmt oder in das ...
§ 25 BierStG 1993 Durchführung
... und Beendigung der Brautätigkeit zu regeln, b) Bestimmungen zu § 11 Abs. 1 bis 3 zu treffen, insbesondere das Versandverfahren näher zu regeln, c)  ... sind, 6. die Art sowie das Verfahren für die in den §§ 5, 11 , 12, 16 und 18 geforderten Sicherheiten näher zu bestimmen, 7. das ...