§ 24 Prüfungsamt
Dem beim Auswärtigen Amt eingerichteten Prüfungsamt obliegt die Durchführung der zweiten Zwischenprüfung und der Laufbahnprüfung; es trägt Sorge für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe und vollzieht die Entscheidungen der Prüfungskommission.
interne Verweise§ 23 LAP-gehDAAV Zweite Zwischenprüfung (vom 01.01.2023) ... französischen Sprache zu fertigen. Die Prüfungsaufgaben bestimmt das Prüfungsamt ( § 24 ). § 29 Abs. 2 sowie 4 bis 8 ist entsprechend anzuwenden. An einem Tag wird nur in einer ... Frist die Zwischenprüfung wiederholt werden kann. (7) Das Prüfungsamt ( § 24 ) erteilt den Anwärterinnen und Anwärtern über das Ergebnis der bestandenen zweiten ...
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