Anhang 3 - Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz (BauPGHeizkesselV)

Artikel 1 V. v. 28.04.1998 BGBl. I S. 796; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 01.05.1998; FNA: 213-16-2 Bauwesen
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Anhang 3


Anhang 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
CE-Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:

Abb. CE-Konformitätskennzeichnung (BGBl. I 1998 S. 801)


Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Zusätzlich zu der CE-Kennzeichnung sind die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde, anzubringen.

2.
(aufgehoben)


Text in der Fassung des § 14 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) G. v. 27. Februar 2008 BGBl. I S. 258; zuletzt geändert durch Artikel 260 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 7. März 2008

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Frühere Fassungen von Anhang 3 BauPGHeizkesselV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.03.2008§ 14 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
vom 27.02.2008 BGBl. I S. 258

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anhang 3 BauPGHeizkesselV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 BauPGHeizkesselV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauPGHeizkesselV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BauPGHeizkesselV CE-Kennzeichnung (vom 16.07.2021)
... anzubringen. (2) Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" nach Anhang 3 Nr. 1 . (3) Es dürfen auf den Heizkesseln und Geräten keine anderen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
G. v. 27.02.2008 BGBl. I S. 258; zuletzt geändert durch Artikel 260 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 14 EVPG Anpassung von Rechtsverordnungen
...  1. § 6 wird aufgehoben. 2. Anhang 2 wird aufgehoben. 3. Anhang 3 Nr. 2 wird aufgehoben.  ...


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