Änderung Anhang 2 ElektroGKostV vom 01.01.2007

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Anhang 2 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
Anhang 2 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3277
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anhang 2 (neu)


(Text neue Fassung)

Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)


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Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert
in kg/Jahr
(= 12 Monate)

Gewichtsklasse I | z. B.
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die
Übermittlung gedruckter Daten in privaten Haushalten
- In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte
- Mobil-Telefone
- Kameras (Photo)
- Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunikati-
onstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichts-
klasse III
- Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten
Haushalten | 50

Gewichtsklasse II | z. B.
- Datensichtgeräte
- Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug
- Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich ge-
werbliche Nutzung | 100

Gewichtsklasse III | z. B.
- TV-Geräte
- Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment
- Großdisplays
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten
Haushalten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 200

Gewichtsklasse IV | z. B.
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich ge-
werbliche Nutzung
- Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nut-
zung | 500

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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