Tools:
Update via:
§ 5 - Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)
V. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2428; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2016 BGBl. I S. 157
Geltung ab 31.12.1993; FNA: 2125-42-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
Geltung ab 31.12.1993; FNA: 2125-42-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|
§ 5 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung V. v. 27. Januar 2016 BGBl. I S. 157 m.W.v. 5. Februar 2016
Frühere Fassungen von § 5 LSpV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 05.02.2016 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung vom 27.01.2016 BGBl. I S. 157 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 LSpV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LSpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LSpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
V. v. 27.01.2016 BGBl. I S. 157
Artikel 1 1. LSpVÄndV
... 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden." 4. § 5 wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5906/a81473.htm