Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)

neugefasst durch B. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 510; zuletzt geändert durch Artikel 225 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 17.09.1980; FNA: 7103-3 Spielgeräte
|

§ 3



(1) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erteilt

1.
dem Hersteller, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt, die serienmäßig gefertigt werden soll und wenn die Übereinstimmung der Nachbauten mit dem geprüften Muster sichergestellt ist,

2.
in allen übrigen Fällen dem Veranstalter.

(2) Für jeden Nachbau einer Spieleinrichtung nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Hersteller einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 3 UnbBeschErtV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UnbBeschErtV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UnbBeschErtV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 UnbBeschErtV (vom 27.06.2020)
... jeweils für die Dauer von 3 Jahren. Das Bundeskriminalamt kann in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 mit der Durchführung von Teilen der Prüfung ein Fachinstitut ...
§ 4 UnbBeschErtV
... enthält 1. Bezeichnung des Spieles, 2. a) im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b) im Falle des § 3 ... 3 Abs. 1 Nr. 1 Firmenbezeichnung und Sitz des Herstellers, b) im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort des Veranstalters, 3. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
...  1.1 für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 1.2 für den ... nach Zeitaufwand 1.2 für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 2 Erteilung einer ... 2.1 für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 2.2 für den ... nach Zeitaufwand 2.2 für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 3 Abdruck der ... der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 4 Bei den Gebührentatbeständen ... des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeits- bescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
...  1.1 für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 1.2 für den ... nach Zeitaufwand 1.2 für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 2 Erteilung einer ... 2.1 für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 2.2 für den ... nach Zeitaufwand 2.2 für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 3 Abdruck der ... der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand 4 Bei den Gebührentatbeständen ... des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeits- bescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand  ...