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§ 3 - DWD-Gesetz (DWDG k.a.Abk.)
G. v. 10.09.1998 BGBl. I S. 2871; zuletzt geändert durch Artikel 341 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 97-2 Wetterdienst
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 97-2 Wetterdienst
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§ 3 Zusammenarbeit
(1) Zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung ist auf dem Gebiet des Wetterdienstes im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung und zur Vermeidung von Doppelarbeit eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen, die durch Verwaltungsvereinbarung geregelt wird.
(2) 1Soweit der Deutsche Wetterdienst Aufgaben wahrnimmt, die den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts berühren, ist die Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Wetterdienst und der zuständigen obersten Bundesbehörde zu regeln. 2Sind durch die beabsichtigte Zusammenarbeit erhebliche finanzielle Auswirkungen beim Deutschen Wetterdienst zu erwarten, bedarf eine entsprechende Regelung der vorherigen Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Text in der Fassung des Artikels 585 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015
Frühere Fassungen von § 3 DWD-Gesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 585 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 338 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 DWD-Gesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DWDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 DWDG Übergang von Rechten und Pflichten
... Bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen gemäß § 3 gelten die bestehenden Verwaltungsvereinbarungen fort. (2) Bis zur Annahme ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 338 9. ZustAnpV DWD-Gesetz
... In § 1 Abs. 1, § 2 Satz 1 und 2, § 3 Abs. 1 und 2 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 3 und 5, § 9 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 1 und 2 ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 585 10. ZustAnpV Änderung des DWD-Gesetzes
... In § 1 Absatz 1, § 2 Satz 1 und 2, § 3 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 8 Absatz 2 Satz 3 und 5, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz ...
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