§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege
1Abweichend von
§ 180 Absatz 4 Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege, die in der Zeit vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2019 beginnt, auch dann angemessen, wenn sie nach dem
Altenpflegegesetz nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann.
2Insoweit ist
§ 180 Absatz 4 Satz 2 nicht anzuwenden.
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interne Verweise§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.04.2024) ... Leistungen nach § 82 Absatz 5 und § 82a, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b , 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.04.2024) ... Leistungen nach § 82 Absatz 5 und § 82a, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b , 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 369
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
G. v. 13.03.2013 BGBl. I S. 446
Artikel 3 AltPflAusbÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wird nach der Angabe zu § 131a folgende Angabe eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege". 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 ... 4 wird die Angabe „§ 131a" durch die Wörter „den §§ 131a und 131b " ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: ... §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege ... 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege Abweichend von § 180 Absatz 4 ...
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
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