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§ 7 - Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)

neugefasst durch B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.04.2002; FNA: 51-1-27 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 7 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 7 SLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.07.2012Artikel 10 Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
vom 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
aktuell vorher 08.05.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
vom 02.05.2007 BGBl. I S. 654
aktuellvor 08.05.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 SLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 10 BwRefBeglG Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 wie folgt gefasst: „§ 7 (weggefallen)". 2. In § 1 Satz ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 wie folgt gefasst: „§ 7 (weggefallen)". 2. In § 1 Satz 1 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a ... nach dem Reservistinnen- und Reservistengesetz,". 3. § 7 wird aufgehoben. 4. In § 18 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Nummer 3 ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV
... erhalten, wenn die Verwendung keine andere Laufbahnzuordnung erfordert." 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Dienstgradbezeichnung der früheren ... erfordert." 8. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Dienstgradbezeichnung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 02.05.2007 BGBl. I S. 654
Artikel 1 1. SLVÄndV
... Laufbahn." c) Die Absätze 6 bis 9 werden aufgehoben. 3. In § 7 Satz 1 werden nach dem Wort „Bundeswehr" die Wörter „nicht nur vorläufig ...