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Anlage 2 - Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)

neugefasst durch V. v. 15.01.1992 BGBl. I S. 22, 227; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
Geltung ab 01.04.1985; FNA: 9513-30 Schiffsbesatzung
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Anlage 2 (zu § 18 Abs. 2) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb von Befähigungszeugnissen nach § 4


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die nach § 18 Abs. 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Bewerber befähigen, die in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der in Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten zu erstrecken. Die Ausbildung erfolgt an nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätten.

1 Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 4

 
Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben:

-
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes

-
Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes

-
Überwachen des Seefunkverkehrs

-
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei

-
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb

-
Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes

-
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes

-
Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang

-
Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen

-
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben

-
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung

-
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord

-
Warten des Schiffes, seiner Einrichtung und Ausrüstung

-
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben

-
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.

2 Allgemeine Ausbildungsziele

 
Schiffsoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden.

Schiffsoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.

3 Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete

 
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:

 Gebiete• entfällt
bei BKW
■ entfällt
bei BKü
3.1Navigation  
3.1.1 Terrestrische  
Navigation:  
- Kursbestimmung   
- Standlinien und Schiffsorte   
- loxodromische Navigation  
- orthodromische Navigation
- Stromnavigation   
- Nautische Druckschriften
und Veröffentlichungen
  
- Arbeiten in der Seekarte   
- Seezeichen und Beton-
nungssysteme
  
- Kompaßkontrollverfahren  
- Grundlagen der Gezeiten-
lehre
  
3.1.2 Astronomische Navigation:  
- Standlinien und Schiffsorte   
- Orientierung am Sternen-
himmel
  
- Kompaßkontrollverfahren   
3.1.3 - Technische Navigation:   
- Lot- und Fahrtmeßanlagen   
Bedienung  
Wirkungsweise 
Aufbau 
- Funkortungsanlagen   
Bedienung  
Wirkungsweise 
Aufbau
- Auswertung der Meßergeb-
nisse der Lot-, Fahrtmeß-
und Funkortungsanlagen
  
- Kompaßanlagen   
Bedienung und Wirkungs-
weise
  
Aufbau
- Erd- und Schiffsmagnetis-
mus
 
- Kompensation
- Funkbeschickungskontrolle  
- Funkbeschickungsauf-
nahme
- Hyperbelnavigationsverfah-
ren, insbesondere:
  
Decca  
Loran
Omega
- Satelliten-Navigationsver-
fahren
- Radaranlagen   
Aufbau und Wirkungsweise  
- Radarnavigationsverfahren
und Plottverfahren
  
einschließlich ARPA  
- Selbststeueranlagen   
Bedienung  
Wirkungsweise 
Aufbau
3.2Schiffahrtsrecht  
3.2.1 - Öffentliches Schiffahrts-
recht und Seearbeitsrecht,
insbesondere:
  
- Vorschriften über die Auf-
gaben des Bundes auf dem
Gebiet der Seeschiffahrt
  
- Flaggenrecht   
- Gesetz über die Untersu-
chung von Seeunfällen
  
- Seemannsgesetz und die
auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Verordnungen
  
- Schiffssicherheitsverordnung   
- Internationales Überein-
kommen von 1974 zum
Schutz des menschlichen
Lebens auf See (SOLAS)
 
- Internationale und nationale
Vorschriften zum Schutze
der Meeresumwelt
  
- Internationale und nationale
Verkehrsvorschriften
  
- Vorschriften über das Fern-
meldewesen
  
- Fischereirecht   
- See-Völkerrecht
- Vorschriften über das Füh-
ren von Schiffs- und Öltage-
büchern
 
- Schiffsregisterordnung   
- Konsular-, Paß- und Aus-
länderrecht
 
- Vorschriften über die Ver-
pflichtung der Kauffahrtei-
schiffe zur Mitnahme heim-
zuschaffender Seeleute
 
- Strandungsordnung   
- Die amtlichen Schiffspa-
piere
  
- Schiffsabfertigung   
- Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften
  
- Richtlinien und Merkblätter
der See-Berufsgenossen-
schaft
  
- Die für Schiffssicherheit
und Arbeitsschutz zuständi-
gen Stellen und ihre
wesentlichen Aufgaben
 
- Sozialversicherungsrecht  
- Kündigungsschutzgesetz  
- Betriebsverfassungsgesetz  
- Tarifvertragsrecht  
3.2.2 Privates Schiffahrtsrecht, ins-
besondere:
 
- Seeversicherungsrecht   
3.3Seemannschaft  
3.3.1 Sicherheitstechnik:  
- Brandschutz   
- Brandbekämpfung   
- Rettung von Personen,
Schiff und Ladung
  
- Verhalten bei Schiffsunfäl-
len
  
- Überleben in Seenot   
- Sicherheitsdienst   
- Instandhaltung der Sicher-
heitseinrichtungen
  
3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik:   
- Fanggeräte   
- Ladungs- und Seetüchtig-
keit
  
- Umschlagseinrichtungen   
- Einrichtungen der Fang-
technik
  
- Laderaumeinrichtungen  
- Ballastverteilung  
- Übernahme, Stauung und
Auslieferung des Fanges
und dessen Produkte
  
- Tragfähigkeit und Arbeitsfä-
higkeit des Schiffes
 
- Ladungsfürsorge  
- Umweltschutz   
3.3.3 Konstruktion und Bau des
Schiffes:
  
- Schiffbauteile und -ver-
bände
  
- Fischverarbeitungsanlagen  
- Werftunterlagen, Freibord,
Vermessung und Klassifi-
kation
  
- Bau- und Reparaturaufsicht  
3.3.4 Stabilität und Trimm des
Schiffes:
  
- Stabilität und Trimm
Methoden zur Feststellung,
Beurteilung und Beeinflus-
sung
  
- Einflüsse auf die Stabilität   
- Stabilität und Schwimmfä-
higkeit des beschädigten
Schiffes
 
3.3.5 Manövrieren:  
- Manövrierverhalten und
Handhabung von Schiffen
im Hafen, auf dem Revier,
auf See, in schwerem Wet-
ter, im Eis und während des
Fanges
  
- Aufbau und Wirkungsweise
von Steuereinrichtungen
 
- Manövriereigenschaften,
Manövrierversuche und
Manövrierunterlagen
 
- Anker- und Schleppmanö-
ver
 
- Maßnahmen bei der Suche,
Rettung und Hilfeleistung
 
3.4 Schiffsbetriebstechnik  
- Kraft- und Arbeitsmaschi-
nen, Apparate und Behälter
Aufbau, Wirkungsweise
und Einsatz
 
- Lesen von technischen
Zeichnungen
 
- Wellenleitungen, Propeller
und Ruderanlagen
 
Aufbau und Wirkungsweise   
- Stromverteilung  
- Grundlagen der Schiffs-
automation
 
- Bedienung und Überwa-
chung von Schiffsmotoren-
anlagen bis 300 kW
(nur für BKü)
  
3.5 Meteorologie und Ozea-
nographie
  
- Grundlagen der Meteorolo-
gie und Ozeanographie
 
- Aufbereitung meteorologi-
scher und ozeanographi-
scher Informationen
 
- Meteorologische Instru-
mente
  
Ablesen  
Aufbau und Wirkungsweise  
- Wetterlagen und Wetterent-
wicklungen
  
- Typische Wetterlagen und
Klimate
 
- Meteorologische Naviga-
tion
 
- Orkannavigation
3.6 Biologie der Seefische
und Pflege des Fanges
  
- Mariner Lebensraum   
- Nutzfischarten   
- Hygienische Behandlung
des Seefisches vom Fang
bis zur Vermarktung
  
3.7 Nachrichtenwesen 
- Nachrichtenverkehr nach
dem internationalen Signal-
buch
  
- Funkmorseaufnahme
(20 Buchst/M.)
  
- Lichtmorsen
(15 Buchst/M.)
  
3.8 Medizinische Behand-
lung von Verletzungen
und Erkrankungen
  
- Diagnose und Behandlung  
- Grundlagen der Schiff-
fahrtsmedizin
 
- Anatomie  
- Physiologie, einschließlich
Ernährungs-, Arbeits- und
Klimaphysiologie
 
- Anwendung der Arznei-
mittel
 
- Medizinische Schiffsaus-
rüstung
 
- Schiffahrtsmedizinische
Bestimmungen
 
- Funkärztliche Beratung  
- Injektionstechnik, Verband-
lehre, Krankenpflege und
Wundbehandlung
 
- Erkrankungen und Verlet-
zungen von Hals, Nase,
Ohren, Augen und Haut
 
- Innere Erkrankungen und
Infektionskrankheiten
 
- Nerven- und psychische
Erkrankungen
 
- Suchtprobleme  
- Not- und Unfallbehandlung  
- Vergiftungen  
- Medizinische Probleme bei
Seenot
 
- Tropenkrankheiten
- Unfallmeldungen  
- Erste-Hilfe-Kursus
(nur für BKü)
  
3.9 Personalführung 
- Soziales Verhalten   
- Personalführung   
- Aufgaben des Vorgesetzten   
- Führungsmittel und Füh-
rungsstil
  
- Gruppenprobleme   
- Beurteilung von Mitarbei-
tern
  
- Ausbildung und Unterwei-
sung am Arbeitsplatz
  
3.10 Betriebswirtschaft 
- Funktion und Struktur von
Seeschiffahrtsunternehmen
  
- Wettbewerbsfähigkeit in der
Seeschiffahrt
  
- Preisbildung auf Seefisch-
märkten
  
- Internationale und nationale
Fischereipolitik
  
- Risiken und Versicherun-
gen in der Seeschiffahrt
  
- Vermarktungsbetriebe   
- Reedereikosten und -lei-
stungen
  
3.11 Englisch 
- Englische Fachsprache   
- Seefahrtstandardvokabular   
- Verklarungen und Berichte   


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Zitierungen von Anlage 2 SchOffzAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SchOffzAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchOffzAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 SchOffzAusbV Berufseingangsprüfung
... nach § 3 Abs. 2, § 4 und § 5 Abs. 2 auf den in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Gebieten festgestellt und die Absätze 3 bis 4 und die in den ...


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