Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Zu § 3a des Gesetzes
§ 1 (aufgehoben)
Zu § 3b des Gesetzes
§ 2 Verbindungsstrecken im Inland
§ 3 Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§§ 14 bis 16 (weggefallen)
§ 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
§ 17a Gelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
§ 17b Gelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17c Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17d Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
§ 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19 (weggefallen)
§ 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
§ 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
§ 23 (aufgehoben)
Zu § 4a des Gesetzes
§ 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
§ 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
§§ 26 bis 29 (weggefallen)
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
§ 30 Schausteller
Zu § 13b des Gesetzes
§ 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Zu § 14 des Gesetzes
§ 31 Angaben in der Rechnung
§ 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34 Fahrausweise als Rechnungen
Zu § 15 des Gesetzes
§ 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§§ 36 bis 39a (weggefallen)
§ 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§§ 41 bis 42 (weggefallen)
§ 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Zu § 15a des Gesetzes
§ 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
Dauerfristverlängerung
§ 46 Fristverlängerung
§ 47 Sondervorauszahlung
§ 48 Verfahren
Verzicht auf die Steuererhebung
§ 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
§ 50 (weggefallen)
Besteuerung im Abzugsverfahren
§§ 51 bis 58 (weggefallen)
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
§ 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer
§ 60 Vergütungszeitraum
§ 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
§ 61a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
§ 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
Zu § 22 des Gesetzes
§ 63 Aufzeichnungspflichten
§ 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68 Befreiung von der Führung des Steuerhefts
Zu § 23 des Gesetzes
§ 69 (aufgehoben)
§ 70 (aufgehoben)
Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
§ 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
§ 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
§ 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74 (Änderungen der §§ 34, 67 und 68)
§ 74a Übergangsvorschriften
§ 75 Berlin-Klausel
§ 76 (Inkrafttreten)
Anlage (aufgehoben)


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