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§ 32b - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 32b (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen V. v. 24. August 2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 m.W.v. 2. September 2026
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Frühere Fassungen von § 32b Weinverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 02.09.2026 | Artikel 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vom 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243 |
| aktuell vorher | 29.10.2022 | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen vom 21.10.2022 BGBl. I S. 1873 |
| aktuell vorher | 20.10.2021 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung vom 11.10.2021 BGBl. I S. 4683 |
| aktuell vorher | 08.05.2021 | Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 03.05.2021 BGBl. I S. 866 |
| aktuell vorher | 20.12.2018 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 14.12.2018 BGBl. I S. 2480 |
| aktuell vorher | 26.06.2010 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung vom 15.06.2010 BGBl. I S. 800 |
| aktuell | vor 26.06.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 32b Weinverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32b WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 02.09.2026)
... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (19) Abweichend von § 32b dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2023 nach den bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 2 13. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 32b bis 32d wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 47 wird durch die folgende Angabe ... und Gütezeichen auf seiner Internetseite." 6. Die §§ 32a bis 32d werden durch den folgenden § 32a ersetzt: „§ 32a Classic ...
Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... mit der Bezeichnung „Classic" angegeben werden, 2. den §§ 32a bis 32c Absatz 1 dürfen die Bezeichnungen „Classic" und „Selection" von ...
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... „Anhang X" durch die Angabe „Anhang XVI" ersetzt. 24. In § 32b Nummer 9 werden nach dem Wort „Gemeinschaft" die Wörter „oder der ...
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... 23 Absatz 1" die Angabe „Nummer 1 Buchstabe a oder b" gestrichen. 7. § 32b wird aufgehoben. 8. § 32c wird wie folgt geändert: a) In der ...
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... e) Nach der Angabe zu § 32a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs". 2. § 6 wird wie folgt ... § 39 Absatz 2 festgelegte Gemeindename vorangestellt werden" gestrichen. 7. § 32b wird wie folgt gefasst: „§ 32b Erstes Gewächs und Großes ... werden" gestrichen. 7. § 32b wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (1) Die Bezeichnung „Erstes ... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (19) Abweichend von § 32b dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2023 nach den bis ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... die Angabe „Anhang XVI" durch die Angabe „Anhang V" ersetzt. 10. § 32b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu den §§ 16a und 24 Absatz 2 Nummer ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... durch die Wörter „auf seiner Homepage" ersetzt. 11. § 32b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des ...
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