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§ 32b - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 32b (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 32b Weinverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.09.2026Artikel 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
vom 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
aktuell vorher 29.10.2022Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
vom 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
aktuell vorher 20.10.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
vom 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
aktuell vorher 08.05.2021Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
vom 03.05.2021 BGBl. I S. 866
aktuell vorher 20.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
vom 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
aktuell vorher 26.06.2010Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
vom 15.06.2010 BGBl. I S. 800
aktuellvor 26.06.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32b Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32b WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 WeinV Übergangsregelungen (vom 02.09.2026)
... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (19) Abweichend von § 32b dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2023 nach den bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 2 13. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 32b bis 32d wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 47 wird durch die folgende Angabe ... und Gütezeichen auf seiner Internetseite." 6. Die §§ 32a bis 32d werden durch den folgenden § 32a ersetzt: „§ 32a Classic ...

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... mit der Bezeichnung „Classic" angegeben werden, 2. den §§ 32a bis 32c Absatz 1 dürfen die Bezeichnungen „Classic" und „Selection" von ...

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... „Anhang X" durch die Angabe „Anhang XVI" ersetzt. 24. In § 32b Nummer 9 werden nach dem Wort „Gemeinschaft" die Wörter „oder der ...

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... 23 Absatz 1" die Angabe „Nummer 1 Buchstabe a oder b" gestrichen. 7. § 32b wird aufgehoben. 8. § 32c wird wie folgt geändert: a) In der ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... e) Nach der Angabe zu § 32a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs". 2. § 6 wird wie folgt ... § 39 Absatz 2 festgelegte Gemeindename vorangestellt werden" gestrichen. 7. § 32b wird wie folgt gefasst: „§ 32b Erstes Gewächs und Großes ... werden" gestrichen. 7. § 32b wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (1) Die Bezeichnung „Erstes ... zum Aufbrauchen der Bestände in den Verkehr gebracht werden. (19) Abweichend von § 32b dürfen Erzeugnisse aus Trauben bis einschließlich des Erntejahrgangs 2023 nach den bis ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... die Angabe „Anhang XVI" durch die Angabe „Anhang V" ersetzt. 10. § 32b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu den §§ 16a und 24 Absatz 2 Nummer ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... durch die Wörter „auf seiner Homepage" ersetzt. 11. § 32b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 32b Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des ...