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§ 32c - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 32c (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 32c Weinverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.09.2026Artikel 2 Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
vom 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
aktuell vorher 20.12.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
vom 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
aktuell vorher 12.01.2016Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
vom 04.01.2016 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 14.11.2008Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
vom 07.11.2008 BGBl. I S. 2166
aktuellvor 14.11.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32c Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32c WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 07.11.2008 BGBl. I S. 2166
Artikel 1 8. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Verfahren und Behandlungen (ABl. EU Nr. L 127 S. 13)" ersetzt. 3. § 32c wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe „1. Juli" ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 2 13. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 32b bis 32d wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 47 wird durch die folgende Angabe ... und Gütezeichen auf seiner Internetseite." 6. Die §§ 32a bis 32d werden durch den folgenden § 32a ersetzt: „§ 32a Classic ...

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... Angabe „§ 8c" durch die Angabe „§ 8" ersetzt. 6. § 32c Absatz 4 wird aufgehoben. 7. § 32d wird wie folgt ... und Lemberger angegeben werden, soweit diese Rebsorten durch Rechtsverordnung nach § 32c Absatz 2 festgelegt worden sind; diese Rebsorten müssen in Verbindung mit der Bezeichnung ... der Bezeichnung „Classic" angegeben werden, 2. den §§ 32a bis 32c Absatz 1 dürfen die Bezeichnungen „Classic" und „Selection" von einem ...

Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 14.12.2018 BGBl. I S. 2480
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... 4a Nachweis der Lage im Anbaugebiet oder im Landweingebiet". b) In der Angabe zu § 32c werden nach dem Wort „Classic" die Wörter „und Selection" ... 1 Buchstabe a oder b" gestrichen. 7. § 32b wird aufgehoben. 8. § 32c wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...