Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.01.2019 aufgehoben

§ 7 - Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VertrGüterstG k.a.Abk.)

G. v. 04.08.1969 BGBl. I S. 1067; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Geltung ab 06.08.1969; FNA: 404-17 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 7



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft; die §§ 2, 4 und 5 treten jedoch am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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